Einreichschluss: 2 Termine 2012: 16. April 2012, 1. Oktober 2012

Geförderte Projekte: Die Wiener Wirtschaftsagentur (vormals WWFF) unterstützt mit dieser Förderungsaktion die Umsetzung von innovativen, investitionsbezogenen Wachstumsprojekten in Wiener Betrieben der Sachgütererzeugung sowie Gründungen von Unternehmen in diesem Segment. Gesucht werden innovative Investitionsprojekte mit einem Anteil aktivierbarer Investitionskosten von mindestens 50% der anerkennbaren förderbaren Kosten und Aufbaupotenzial für langfristig stabiles Unternehmenswachstum.

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Einreichschluss: 19. April 2010 über das Fördercockpit des WWFF

Geförderte Projekte: Der Wiener Wirtschaftsförderungsfonds unterstützt mit dieser Förderung alle an einem Kooperationsprojekt teilnehmende Unternehmen mit Betriebsstätte(n) in Wien. Aus den Kooperationsprojekten muss ein nachvollziehbarer Nutzen für eine Betriebsstätte in Wien hervorgehen. Gesucht werden Kooperationsprojekte an denen mindestens drei Unternehmen (davon mindestens ein KMU) beteiligt sind und welche
• einen Neuheitsgehalt für die beteiligten Unternehmen aufweisen,
• eine sinnvolle gemeinsame Strategie der beteiligten Unternehmen erkennen lassen,
• mit einem Projektumsetzungsrisiko verbunden sind,
• technisch bzw. wirtschaftlich machbar erscheinen und einen positiven Einfluss auf das Beschäftigungs- und Wertschöpfungswachstum erwarten lassen.

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Einreichschluss: 15. Mai 2012 um 17.00 (Ortszeit Brüssel)

Die Themen zu denen Projekte eingereicht werden können werden jährlich im Arbeitsprogramm festgelegt. Für 2012 sind folgende Themen ausgeschrieben: “Smart Cities”, “Digital Content”, “eHealth”, “eGovernment” und “Trusted eServices”

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Einreichschluss: regelmäßig stattfindende “Calls for Project Proposals“ – Einreichschluss für den 3. Call ist der 7. Mai 2010.

Geförderte Projekte: Ziel des Programms CENTRAL EUROPE ist die Stärkung der territorialen Kohäsion, Förderung der internen Integration und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Mitteleuropas. Es werden transnationale Kooperationsprojekte unterstützt, die zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zum weiteren Zusammenwachsen des Programmraums beitragen. Die Schwerpunkte umfassen die Themen Innovation, Erreichbarkeit, Umwelt und nachhaltige Stadtentwicklung. Die inhaltliche Ausgestaltung und Präzisierung der Prioritäten obliegt den Programmen bzw. den an den Programmen beteiligten Mitgliedstaaten.

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Einreichschluss: laufend mit cut-off dates (nächster Termin: 15.09.2016), Förderentscheidung schon nach 14 Wochen!

Geförderte Projekte: Gefördert werden themenunabhängige F&E Projekte, mit zivilem Zweck und dem Ziel ein neues Produkt, einen neuen Prozess oder ein neues Service zu entwickeln und dieses max. nach 2 Jahren in den Markt einzuführen.

EUROSTARS läuft im Rahmen des EUREKA-Programms.

Konsortium: mind. 2 Partner aus verschiedenen EUROSTARS Ländern. Die Führungsrolle muss ein forschungs- und entwicklungstreibendes KMU gemäß EU-Definition sein. Als Partner sind KMU, Großunternehmen/Industrie sowie Forschungseinrichtungen bzw. alle juristischen Personen möglich, wobei kein Partner mehr als 75% der Projektkosten tragen darf und der Anteil der forschungstreibenden KMU im Projekt bei mindestens 50% liegen muss.

Förderquote: max. 60% für Kleine Unternehmen, max. 50% für Mittlere Unternehmen, max. 40% für Große Unternehmen und max. 50-60% für Forschungseinrichtungen

max. Fördersumme für österr. Partner: 500.000 Euro (inkludiert das EU-Top-up und bezieht sich auf den gesamten österreichischen Anteil, d.h. alle österreichischen PartnerInnen)

Förderdetails: Barzuschuss, förderbar sind nur F&E Kosten

Projektdauer: max. 36 Monate

Nähere Informationen zu EUREKA Eurostars

Infos zur 7. Ausschreibung (Deadline Hauptantrag: 2. März 2017) finden Sie hier.

Einreichschluss: laufende Einreichung
Geförderte Projekte: Gefördert werden wirtschaftlich verwertbare, themenunabhängige Forschungsprojekte von Unternehmen, Forschungsinstituten, EinzelforscherInnen und ErfinderInnen. Kriterien für die Förderung sind der Innovationsgehalt, der technische Schwierigkeitsgrad des Projekts, die wirtschaftlichen Verwertungssaussichten sowie die Perspektive, dass durch das Projekt die Forschungstätigkeit des/der Bewerbers/in intensiviert wird.
Konsortium: nicht erforderlich, KooperationspartnerInnen und AuftragnehmerInnen sind möglich
Förderquote: Mischung aus Zuschuss und Kredit, exakte Förderquote nicht vorab fix (Richtwerte: 45% bzw. bis zu 70% bei Start-ups der anerkennbaren Projektkosten) Kooperationsbonus: 15%.
Förderbare Kosten: Gefördert werden eigene Personalkosten, Anschaffungen von Forschungsgeräten und -einrichtungen sowie sonstige Kosten (Leistungen Dritter, Materialkosten, Reisekosten, Patentanmeldekosten).
Projektdauer: 1 Jahr, Fortsetzungsansuchen möglich

Nähere Informationen zum FFG Basisprogramm

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