The Seventh Framework Programme (FP7) is the major EU funding programme for research-related EU initiatives. Together with the Competitiveness and Innovation Framework Programme (CIP), Education and Training programmes, and Structural and Cohesion Funds it offers support for research activities.
FP7 consists of four big categories: Cooperation, Ideas, People and Capacities.
The opening of the next big call round for FP7 has now been pre-announced to have been possibly shifted to 20 July 2010 with a funding volume of more than 6 Billions of Euro.
For more information on open FP7 calls go to:
http://cordis.europa.eu/fp7/dc/index.cfm
Beginn der Einreichfrist: 21.06.2010 / Ende der Einreichfrist: 02.09.2010
Mit dem Brückenschlagprogramm fördert die FFG Einzelprojekte mit überwiegender Grundlagenforschungsnähe. Diese müssen bereits ein realistisches Verwertungspotenzial erkennen lassen. Ein oder mehrere Firmen sollen bereit sein, das Projekt mit zu finanzieren bzw. sich begleitend auch am Projekt teilzunehmen. Die Förderung ist offen für alle Forschungsthemen.
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Deadline: 1.9.2010
Geförderte Projekte: Förderbare Projekte werden nach 3 Säulen gegliedert:
- Natur und Biologische Vielfalt
- Umweltpolitik und Verwaltungspraxis
- Information und Kommunikation
Die Projekte müssen vorbildliche Praxis sein, bei den ersten beiden Säulen zusätzlich Demonstrationswert und Innovation enthalten. (more…)
Einreichfrist: laufend
Geförderte Projekte: Mit dieser Förderung unterstützt die Wirtschaftsagentur Wien Klein- und Mittelbetriebe bei der Aufnahme von internationalen Geschäftsbeziehungen und Kooperationen sowie bei der Erschließung neuer Märkte, wobei es sich hier sowohl handeln kann um die Einführung
– eines neuen Produktes auf einem bestehenden ausländischen Markt oder
– um ein bestehendes Produkt auf einem neuen ausländischen Markt
einzuführen.
Förderbare Kosten: Beteiligungen an internationalen Messen (erstmaliges Ausstellen bei der beantragten Messe/Ausstellung!), Fachkongressen und Ausstellungen im Ausland, Publikationskosten die der Internationalisierung dienen, Markterschließungskosten, Kosten für Internationalisierungscoach
Nicht förderbare Kosten: Kosten für Entwicklung und Adaptierung des Exportprodukts für den Markt (z.B. Übersetzungskosten einer Softwarelösung in eine fremde Sprache), Transportkosten etc. zum Export von Waren, Betrieb eines Vertriebsnetzes, laufende Ausgaben einer Exporttätigkeit; Patentvorbereitungs- und Anmeldekosten
Zu förderbaren und nicht förderbaren Kosten gibt es sehr detaillierte Auflistungen in den Richtlinien! Unbedingt lesen!
Antragsberechtigt: Wiener KMUs, Voraussetzung: vor Inangriffnahme der Maßnahmen sowie nach Absolvierung des erforderlichen Internationalisierungs-Checks bei der Wirtschaftskammer Wien
Förderquote: 50 % für kleine Unternehmen, 35 % für mittlere Unternehmen. Die Mindestbemessungsgrundlage beträgt 3.000 Euro.
De-minimis: fällt zur Gänze unter die De-minimis-Bestimmungen
Weitere Informationen sowie eine ausführliche Programmrichtlinie sind online abrufbar
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Einreichfrist: laufend bis 31.12.2012
Geförderte Projekte: Die Wiener Wirtschaftsagentur (ehem. WWFF) fördert Projekte, welche die Struktur und die Konkurrenzfähigkeit von Nahversorgern verbessern und nachhaltig das Überleben des Betriebes sichern.
Förderbare Kosten: Ausbildungs-, Schulungs- und Beratungskosten, Bau- und Einrichtungsinvestitionen, Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Maßnahmen zur Verbesserung der hygienischen u. sanitären Bedingungen, Aufwendungen für neue Dienstleistungen, Ankauf von Software, Ankauf von Maschinen und Anlagen, Installation eines Internet-Breitbandanschlusses & Erstellung einer Homepage, Aufbau und Inbetriebnahme eines Web-Shops
Antragsberechtigte: Kleinstbetriebe mit einer aufrechten Gewerbeberechtigung in Wien, die zum Einreichzeitpunkt seit mindestens zwei Jahren bestehen. Es wird unterschieden zwischen Standardbranchen und Schwerpunktbranchen (Lebensmitteleinzelhändler, Fleischer, Bäcker, Konditoren und Marktviktualienhändler)
Förderquote: Standardbranchen – 10%, max. 10.000€; Schwerpunktbranchen je nach Lage (1. Bezirk 10% & max. 10.000€, 2.-9. Bezirk 20% & max. 20.000€ und außerhalb des Gürtels 30% bzw. max. 30.000€). Bei einer Investition über 20.000,00 Euro ist bei Erfüllung entsprechender Qualitätskriterien zusätzlich ein Bonus von 10 % der förderbaren Kosten möglich (Mindestbemessungsgrundlage 4.000€)
Projektdauer: 3 Jahre
Weitere Informationen sowie die Richtlinie sind online abrufbar
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The SEE Programme is currently looking for applications from experts from various fields of interest for the SEE Programme to support the JTS in specific activities related to the management and implementation of the Programme.
Deadline: 20 June 2010
The South East Europe Programme Area includes 16 countries. 14 countries the eligible area is the whole territory of the country: Albania, Austria, Bosnia and Herzegovina, Bulgaria, Romania, Croatia, the former Yugoslav Republic of Macedonia, Greece, Hungary, Serbia, Montenegro, Slovakia, Slovenia and Moldova. In 2 countries only certain regions are eligible: Italy: Lombardia, Bolzano/Bozen, Trento, Veneto, Friuli-Venezia-Giulia, Emilia Romagna, Umbria, Marche, Abruzzo, Molise, Puglia Basilicata; Ukraine: Cjermovestka Oblast, Ivano-Frankiviska Oblast, Zakarpatska Oblast and Odessa Oblast.
http://www.southeast-europe.net/en/
Einreichfrist: 07.09.2010, Online Einreichung.
Geförderte Projekte: F&E-Projekte, die zu am Markt verwertbaren neuen oder deutlich verbesserten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen führen und aus der Sicht der Problemlagen und Erfordernisse der Schnittstelle Mensch – Maschine und/oder darüber hinaus geschaffen werden.
Themen: Elektronische Bibliothek, Semantic Web und Semantic Web Services, Pervasive and Ubiquitous Computing, Semantische Systeme, Cognitive Systeme, Virtuelle Realitäten, Sensorik und Robotik, e-government, privacy und Open Source Software gemäß den unter www.opensource.org/licenses/ gelisteten Lizenzen.
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Einreichfrist: 08.09.2010 (12:00) per ecall mit primärer Registrierung
Themen: Themengebiete: „Energiesysteme“, „Energieeffizienz“ und „Erneuerbare Energie“.
Themenfelder im Detail:
- Energiesysteme, -netze und Verbraucher
- Speichertechnologien
- Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe
- Fahrzeugkomponenten und –systeme
- Solarthermie
- Photovoltaik
- Bioenergie
- Strategische Entscheidungsgrundlagen für die österr. Technologie, Klima- und Energiepolitik
Zusätzlich zu den vorgegebenen Themenfeldern können auch „quergedachte“ Projekte („themenoffen“) eingebracht werden.
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Die geplanten Ausschreibungsthemen vom 5. Call “Gesundheit” des 7. Rahmenprogramms (7. RP) wurden von der Europaeischen Kommission (EK) vor-veroeffentlicht. Ausnahmsweise darf daher bereits ab 3. Juni die Anbahnungsfinanzierung zur Förderung der Vorbereitungskosten beantragt werden.
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Die europäische Initiative „ELENA“ – „European Local Energy Assistance“ unterstützt Gemeinden bzw. lokale und regionale Verwaltungsstellen bei der Umsetzung nachhaltiger Energieprojekte bzw. bei der Erreichung ihrer 20-20-20 Klima- und Energieziele.
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Der ELENA- Förderzuschuss beträgt bis zu 90% der förderfähigen Kosten für die technische Hilfe, die notwendig ist, um Investitionen der lokalen und regionalen Verwaltungsstellen in nachhaltige Energieprojekte vorzubereiten und durchzuführen und zu finanzieren.
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