Günstiger zur/zum ersten MitarbeiterIn

27. Juli 2010

Lohnnebenkostenförderung des/der ersten MitarbeiterIn für EPU´s

Die Förderung: gefördert werden Ein-Personen-Unternehmen, die den/die erste/n MitarbeiterIn in einem echten Dienstverhältnis anstellen. Die Förderung beträgt 25% des Bruttolohns bzw. – gehalts 12 mal pro Jahr. Die Förderung wird maximal ein Jahr gewährt.

Voraussetzungen:

  • alle Personen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr, die unmittebar zuvor eine Ausbildung abgeschlossen haben und beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt sind
  • die arbeitslos sind und beim AMS bereits ein Monat arbeitslos gemeldet ist

Das Förderansuchen muss bei einer regionalen AMS-Geschäftsstelle bis spätestends sechs Wochen nach Beginn des Dienstverhältnisses gestellt werden.

http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=504534&DstID=8345

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Förderregion: national
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