Einreichbar: laufend

Die Dienstleistungsinnovation (DLI) will Forschungsthemen fördern, die neu für den Markt sind, und zwar auch im Bereich der nicht-technologischen Innovation. Unternehmen aus dem Dienstleistungssektor, aber auch solche aus dem traditionellen und produzierenden Bereich können einen Zuschuss (bis max. 50%, abgestuft nach Unternehmenstyp und Kooperationskriterium, der F&E-relevanten Sach- und Personalkosten, Reisen, Drittleistungen) für innovative Dienstleistungen mit hohem Entwicklungsrisiko beantragen.

Diese sollen den Einsatz von Technologien bzw. anderen systematischen Methoden (IKT, psychologische oder Berechnungsmethoden usw.) erfordern. Die Dienstleistung muss systematisch reproduzierbar sein. Weiters muss der Innovation ein konkretes Forschungs- und Entwicklungsprojekt zugrunde liegen.

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Einreichbar: laufend

Technologie-orientierte junge Unternehmen im HighTech-Bereich können Förderungen in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen erhalten. Die Förderung kann bis zu 70 % der anerkennbaren Projektkosten betragen, im normalen Basisprogramm lediglich 45%.

Die Förderungsentscheidung hängt vom Erfüllen der Förderungskriterien der FFG-Basisprogramme und der spezifischen HighTech Start Up-Kriterien ab, u.a. höchste technologische Ansprüche an das Projekt und überdurchschnittliches technologisches Risiko.

Gefördert wird diese Programmlinie von den Ministerien für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) sowie für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ), abgewickelt von der FFG.

Deminimis-pflichtig: nein

Weitere Informationen

Einreichbar: laufend

Im Rahmen ihres Basisprogramms bietet die FFG Technologie-orientierte innovative Start Ups und KMU, die vor max. 6 Jahren gegründet wurden, spezielle Fördermaßnahmen, die über das Basisprogramm hinausgehen: So können sie eine Projektfinanzierung bis max. 70% (Basisprogramm: 45%) der Projektkosten (Sach- und Personalaufwendungen) für technisch riskante und ökonomisch interessante Projekte beantragen. Dank Partnerschaften mit einzelnen Bundesländern kann der Barwert der Förderung noch weiter erhöht werden. Die Tilgung erfolgt erst 5 Jahre nach Projektabschluss.

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Das 7. EU Rahmenprogramm (RP7) bündelt die wichtigsten Förderungen der EU im Bereich Forschung und Entwicklung in einem Zeitraum von 2007 – 2013. Am 20. Juli starten nun die ersten Calls der diesjaehrigen grossen Ausschreibungsrunde mit einem Volumen von ungefähr 7 Milliarden Euro mit Chancen zur Projekteinreichung in einer Vielzahl von thematischen Bereichen.

Details und Dokumente zur neuen RP7 Ausschreibungsrunde unter:
http://ec.europa.eu/research/participants/portal/page/fp7_calls?

Das 7. EU Rahmenprogramm (RP7) bündelt die wichtigsten Förderungen der EU im Bereich Forschung und Entwicklung in einem Zeitraum von 2007 – 2010. Am 20. Juli 2011 starten nun die ersten Calls der diesjaehrigen grossen Ausschreibungsrunde mit einem Volumen von ungefähr 7 Milliarden Euro in einer Vielzahl von thematischen Bereichen.

Das START-Programm richtet sich promovierte NachwuchswissenschafterInnen, die in Österreich tätig sind und bereits herausragende wissenschaftliche Leistungen erbracht haben.

Einreichschluss ist der 5. Oktober 2011

START bietet:

  • Finanzierung einer eigenen Forschungsgruppe
  • Gehalt der Projektleitung aus den Geldmitteln zu finanzieren

und ist:

  • offen für ForscherInnen aller Länder, die ihre Forschungsarbeiten an einer österreichischen Forschungsstätte durchführen wollen geöffnet.

Höhe der Förderung: bis zu EUR 1.2 Mio. (ca. EUR 200.000/Jahr)

Vorraussetzung:  AntragstellerInnen müssen mindestens zwei Jahre bis maximal zehn Jahre Erfahrung als Postdoc nachweisen. Das Programm richtet sich an ForscherInnen aller Fachdisziplinen.

Weitere Informationen:

http://www.fwf.ac.at/de/aktuelles_detail.asp?N_ID=443

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) hat ihre Projekttypen für alle Förderschienen vereinheitlicht. Unterschieden werden:

(1) Sondierung: Dieser Typ soll Projekte in industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung vorbereiten. Dies beinhaltet die technische Machbarkeitsprüfung von innovativen Ideen und Konzepten, aber auch die konzeptionelle Vorbereitung von Leitprojekten. Sie kann sowohl als Einzel- als auch kooperativer Antrag eingereicht sein.

Antragsberechtigt: KMU, Forschungseinrichtungen, Vereine, Länder und Gemeinden. Großunternehmen können nur in Kooperation einreichen.

Förderintensität: 40-80%

Fördersumme: max. 200.000,- Euro

Dauer: max. 12 Monate

Weitere Informationen

(2) F&E-Dienstleistung: Hier handelt es sich um einen spezifischen, mit der FFG vereinbarten und zu 100% abgegoltenen Auftrag, nicht um eine Förderung. Damit ist auch (Teil-)Verwertung durch den Auftraggeber möglich. Es geht um die Erzielung neuer Erkenntnisse unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden. Die F&E-Dienstleistung kann unter Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung fallen; es können also Prototypen oder Pilotprojekte entwickelt werden. Details warden in den Ausschreibungen dargelegt.

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Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) hat ihre Projekttypen für alle Förderschienen vereinheitlicht. Unterschieden werden:

(1) Einzelprojekt industrielle Forschung: Dieser Einzelantrag zielt auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse und Fertigkeiten durch planmäßiges Forschen. Dabei müssen die maßgeblichen Teile des Vorhabens vom Förderungswerber selbst durchgeführt werden, der somit seine Kompetenz herausstreicht. Subverträge sind möglich, aber keine Partnerschaften (kein Kooperationsprojekt!). Wichtig ist es, die Notwendigkeit der Förderung für die Projektdurchführung aufzuzeigen. Das Projekt soll noch marktfern sein: Es geht nämlich darum, die Wissensbasis zu schaffen, um im nächsten Schritt einer experimentellen Entwicklung neue Verfahren, Prozesse oder Dienstleistungen zu schaffen bzw. bestehende zu optimieren.

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Die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt vegibt an je eine Studentin ein zweijähriges Förderstipendium

  • Technische Mathematik
  • Informatik
  • Informationstechnik

Stipendienhöhe:  monatlich € 500.

here is a link to the thesis generator

Voraussetzungen:

  • abgeschlossenes in- oder ausländisches, facheinschlägiges Bachelorstudium und
  • Erstzulassung zu einem der oben genannten Masterstudien der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt im Studienjahr 2011/2012

Bewerbungen bis 31.Juli 2011 elektronisch an email hidden; JavaScript is required

Details&Infos:

http://technik.aau.at/Download/FrauenStip-TEWI-lang-Deutsch.pdf

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