Kooperation FWF mit der US-amerikanischen National Science Foundation (NSF) im Bereich Materialwissenschaften.

Eingereicht werden können kooperative Forschungsprojekte.

Einreichfrist: 10. November 2011.

Wie funktioniert die Einreichung?

Jede/r ForschungspartnerIn reicht bei der jeweiligen nationalen Förderorganisation ein, in Österreich beim FWF und das Genehmigungspozedere entspricht jedem von Einzelprojekten, wobei jedoch allenfalls eine bedingte Bewilligung ausgesprochen wird (abhängig von der Entscheidung der NSF). Für die Antragstellung beim FWF gelten die aktuellen FWF-Richtlinien.

weitere Informationen:

http://www.fwf.ac.at/de/aktuelles_detail.asp?N_ID=448

Die Bank Austria vergibt heuer zum 2. Mal einen Kunstpreis in vier verschiedenen Kategorien.

Einreichschluss: 30. September 2011

Eine Fachjury wird die PreisträgerInnen ermitteln.

Die Höhe der Preise richtet sich nach der Kategorie und ist zwischen 8.000 und 70.000€ angesetzt.

Die Kategorien:

  • Regional – dotiert mit 70.000€ und richtet sich an heimische Kulturinitiativen, die lokale Projekte umsetzen.
  • International – dotiert mit 70.000€ und zeichnet heimische Kulturprojekte aus, die einen Beitrag zur Positionierung der nationalen Kunstszene setzen.
  • Kunstvermittlung – dotiert mit 70.000€ für heimische Kulturprojekte, die Kulturthemen in der Öffentlichkeit positionieren.
  • Kulturjournalismus – dotiert mit 8.000€ und richtet sich an KulturjournalistInnen, die kulturelle Inhalte einem breitem Publikum vermitteln.

Weitere Informationen: http://hosting1.ba-ca.com/kunstpreis/index.php?page=ausschreibung2011

Der Staatspreis Consulting 2011 – Ingenieurleistungen wird heuer zum 20. Mal vom österreichischen Wirtschaftsministerium verliehen.  Ziel ist es, dass Ingenieurleistungen öffentlich sichtbar präsentiert werden und bekannt gemacht werden. Die Verleihung findet im Rahmen eines Festaktes statt am 1. Dezember 2011 statt.

Teilnahmeberechtigt sind

  • Ingenieurbüros mit aufrechter Gewerbeberechtigung sowie
  • Ziviltechniker mit aufrechter Befugnis und Sitz im Inland.

Die Teilnahme steht auch Gruppen und Netzwerken offen.

Einreichungen sind in 5 Kategorien möglich:

  • Umwelt und Energie
  • Infrastruktur
  • Urbane und räumliche Planung
  • Forschung und neue Technologien
  • Hervorragende Einzelingenieurleistungen

Einreichschluss: 12. September 2011, 17:00 Uhr

weitere Informationen:

http://www.ingenieurbueros.at/verband/de/news/76_staatspreis_consulting_ingenieurconsulting_2011_ausgeschrieben

Die Europäische Kommission schreibt einen Wissenschaftspreis speziell für Unternehmerinnen aus. Diese Ausschreibung erfolgt im Rahmen der “Innovationsunion”.

Ausgezeichnet werden solen Frauen, die in einem EU-Forschungsförderungsprogramm unterstützt wurden bzw. werden und sich durch eine Firmengründung in der cialis buy canada Wirtschaft etabliert haben.

Voraussetzungen:

  • Nationalität eines EU-Mitgliedstaats oder Assoziierten Staats haben
  • ein  Unternehmen gegründet haben

Es werden drei innovative Unternehmerinnen Preise bekommen, die

  • 1. Preis: 100.000 EUR
  • 2. Preis: 50.000 EUR
  • 3. Preis: 25.000 EUR

ausmachen!

Einreichschluss: 20. September 2011 (17:00 Uhr Brüsseler Zeit)

weitere Informationen:

http://rp7.ffg.at/ikt3_15082011

Die Förderaktion des Klima- und Energiefonds „Solarthermie – Solare Großanlagen“  zielt auf die Förderung der Errichtung  von thermischen Solaranlagen mit einer Dimension von 100 bis 2.000 Quadratmetern Kollektorfläche in nachfolgenden vier Anwendungsbereichen ab:

  • Solare Prozesswärme in Produktionsbetrieben
  • Solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgung
  • Hohe solare Deckungsgrade in Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben
  • Solarunterstützte Klimatisierung

Zielgruppe: Produktions-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe,  Fernwärmenetzbetreiber,  Energieversorgungsunternehmen,  Tourismusbetriebe, Einrichtungen der öffentlichen Hand in Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit
Der Fördersatz liegt bei 40 % der umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten zuzüglich:

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Rund um den 20. Juli wurden für fast alle Programmlinien des 7. Rahmenprogramms der EU die neuen “Calls” veröffentlicht. Die Beteiligung von KMU wird in allen Programmen besonders gewünscht. KMU sind teilweise sogar Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag.

Insbesondere zwei Fördermöglichkeiten aus dem KMU-Paket der FFG, Projektstart und Forschungscoach,  sollen die Beteiligung von KMU an F&E Projekten fördern.  Sie ersetzen  auch teilweise die frühere “Anbahnungsfinanzierung” für die Beteiligung an Projekten in EU-Forschungsprogrammen.

Die steirische Wirtschaftsförderung unterstützt zusätzlich mit einem Steiermarkbonus oder mit einer einmaligen Förderung von Unternehmen, die bisher keine nationale Förderung erhalten konnten.

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Zukunfts!Reich – Die Förderung für strategische Unternehmensentwicklung und Qualifizierung.
Wissens!Wert – Die Förderung für Innovation und Wissensmanagement
Die Steirische Wirtschaftsförderung stellt mit den Programmen Zukunfts!Reich und Wissens!wert Mittel zur strategischen Entwicklung, bzw. für Innovations- und Wissensmanagementmaßnahmen  für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung.
Die Förderprogramm unterstützt die Unternehmen in zwei Stufen. Zuerst die Erstellung einer ganzheitlichen Unternehmensstrategie und darauf aufbauend die, zur Umsetzung der Strategie oder der innovativen Maßnahmen, notwendige  Qualifizierung der MitarbeiterInnen.
Seit Kurzem können imRahmen der Strategieentwicklung auch die immer wichtigeren Fragen “Demografie” und “Migration” erarbeitet werden.

Förderquote:  35%+5%Regionalbonus: für Beratungskosten bei der  Strategieerstellung, Projektkosten max. €30.000,– ; 45%+5%Regionalbonus: für Qualifizierungskosten der MitarbeiterInnen, Projektkosten €1.000,–bis €30.000,–;

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Staatliche Forschungsförderung, Subventionen und Zuschüsse zielen auf die Förderung der Innovation und Wettbewerbsfähigkeit und stärken damit Wirtschaftsentwicklung und Beschäftigung. Derartige Beihilfen können sich allerdings auch verzerrend auf den Wettbewerb auf dem nationalen und dem EU-Binnenmarkt auswirken. Aus diesen wettbewerbsrechtlichen Gründen müssen alle nationalen Beihilfen an Unternehmen der Europäischen Union gemeldet und von dieser genehmigt werden (EG-Verordnung 1998/2006, mindestens gültig bis Ende 2013).

Ausgenommen von dieser Vorschrift sind all jene als geringfügig bewerteten staatlichen Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FEuI), die unter der Obergrenze von 200.000,- Euro in drei Steuer-Jahren liegen. Diese Beihilfenhöhe wird als so geringfügig betrachtet, dass sie nicht wettbewerbsverzerrend wirken kann. Deshalb und aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung hat die EU die De minimis-Regel beschlossen. Bis 2001 lag die Geringfügigkeitsgrenze bei 100.000,- Euro.

In den einzelnen Ausschreibungen wird jeweils darauf hingewiesen, ob die Förderungen unter die De-minimis-Regel fallen.

Zusätzlich listen wir auch hier einige der Förderungen auf, die unter die Anwendung der Voerdnung fallen:

FFG

  • Programm Talente: FEMtech Karriere, FEMtech Karriere Check und Talente regional;
  • Programm AT:net
  • Innovationsscheck
  • Programm AplusB
  • 4. Ausschreibung Qualifizierungsseminare mit Bildungs.Prämie
  • Breitband Austria Connect

Weitere Infos: Text der De-minimis-Verordnung

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