Ein Hinweis auf einen Preis, der sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen richtet und von der Humboldt-Universität Berlin ausgeschrieben ist.

Dieses Jahr wird der Preis für besondere Leistungen an Geistes- und Sozialwissenschaftlerinnen vergeben.

Voraussetzung: Die Promotion darf nicht länger als 7 Jahre zurückliegen und die noch keine ordentliche Professur haben.

Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 8. Juni 2012 und die Bewerbungen können in deutscher oder englischer Sprache elektronisch abgeben werden.

Die Adresse zum Einreichen: email hidden; JavaScript is required

Nähere Informationen:

http://www.hu-berlin.de/ueberblick/ehrungen/caroline-von-humboldt-preis

Derzeit schreibt der FWF wieder sein „Programm zur Entwicklung und Erschließung der Künste“ aus, das sich zum Ziel setzt qualitativ hochwertige Projekte im Bereich Art-based Research zu unterstützten, wobei die künstlerische Praxis einen hohen Stellenwert einnimmt.

Thematisch oder methodisch gibt es keinerlei Einschränkungen, Bedingung ist jedoch, dass es sich um nicht auf Gewinn ausgerichtete Forschungsvorhaben handelt, internationale und transdisziplinäre Ansätze sind  dabei durchaus erwünscht.  Förderbar sind neben Personal-,  Sach- oder Reisekosten auch PR-Maßnahmen.

Einreichen kann jede in Österreich künstlerisch oder künstlerisch-wissenschaftlich tätige Person, die über die entsprechende Qualifikation, ausreichend freie Arbeitskapazität und die notwendige Infrastruktur für die Umsetzung ihres Projekts verfügt ( – weder ein akademischer Grad noch eine Österreichische Staatsbürgerschaft sind Voraussetzung).

Facts:

Einreichfrist: 24.05.2012

Max. Laufzeit: 36 Mon.

Der große Bruder des bereits hier vorgestellten nationalen Programms benefit ist das auf europäischer Ebene ausgeschriebene Ambient Assisted Living Joint Programme (AAL JP).

In beiden Programmen werden F&E Projekte zur Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen für ältere Menschen auf der Basis von Informations- und Kommunikationstechnologien unterstützt.

Ziel ist es, mit diesen IKT-basierten Neuentwicklungen die Lebensqualität älterer Menschen, ihre Selbständigkeit sowie Sicherheit und Wohlbefinden, ihre Fertigkeiten und beruflichen Einsatzmöglichkeiten sowie ihre Teilhabe am sozialen Leben zu steigern, sodass sie möglichst lange ein  autonomes Leben führen können. Ältere Menschen sollen durch die geförderten Lösungen in ihrem privaten Wohnumfeld und/oder in der Gemeinschaft und/oder bei der Arbeit unterstützt werden.

Um eine hohe Anwendbarkeit und Akzeptanz der geförderten Produkt- und Dienstleistungsentwicklungen zu garantieren, ist es notwendig End-AnwenderInnen in das Projektkonsortien zu integrieren.

Der Start der 5. Ausschreibung ist für Ende Februar 2012 geplant, Einreichschluss wird voraussichtlich Ende Mai 2012 sein.

Am 5. März findet eine Auftaktveranstaltung in Innsbruck statt, bei der detaillierte Informationen über die Schwerpunkte der 5. AAL JP Ausschreibung bekannt gegeben werden.

Deadline: laufend. Entscheidung quartalsweise.

Ziel: Dieses Programm richtet sich an alle Branchen, also auch an nicht in der F&E angesiedelten Unternehmen, für die Wissen ein wesentlicher unternehmerischer Erfolgsfaktor ist. Wissen und seine Dokumentation und Nutzung sind wichtig, um Dienstleistungen und Produkte anbieten zu können, aber auch um den eigenen Marktwert besser darstellen zu können. Gemeint sind sowohl fachspezifisches als auch allgemein nutzbares Wissen (Sprachkenntnisse der MitarbeiterInnen, Zusatzqualifikationen …).

Voraussetzungen sind, dass erstmals eine Wissensbilanz erstellt und publiziert wird; dass die Notwendigkeit einer Wissensbilanz gegeben ist; und dass sie in eine vorhandene Unternehmensstrategie eingebettet ist.

Gefördert werden: Die für die Erstellung der Wissensbilanz erforderlichen Vorleistungen werden ebenfalls gefördert. Personal-, Investitionskosten (nur Software zur Unterstützung der Erstellung der Wissensbilanz), Kosten für externe Leistungen (Beratung und Schulung, bzw. Produktion und Publikation der Wissensbilanz). Das Einholen von externer Expertise ist verpflichtend!

Max. Förderhöhe (Barzuschuss; tw. unter Deminimis): 50.000 EUR (Mindestbemessungsgrundlage: 15.000 EUR.)

Förderintensität: 50% der Bemessungsgrundlage.

Max. Dauer (bis Publikation der Wissensbilanz): 12 Monate.

De-minimis: für KMU fallen Teile der Förderung unter die De-minimis-Verordnung, für Großunternehmen die gesamte Förderung

Weitere Informationen

Noch schnell einreichen! Die Einreichfrist wurde auf den 29. Februar verlängert!

Lörnie 2012 sucht wieder anschauliche und praxisnahe eContents, alles für die Praxis des eLearning und eTeaching.

Eingereicht werden können e-Content-Module mit gegenstandsbezogenen Lerninhalten in kompakter Form.

  • Webquests
  • interaktive Tests
  • Lernspiele
  • Planspiele
  • Simulationen
  • etc.

Einreichunterlagen und Informationen:
http://loernie.bildung.at/learnie/learnie2011

Die Frauenabteilung der Stadt Wien (MA 57) ist für Frauenförderung und Koordinierung von Frauenangelegenheiten zuständig. Ihr Ziel ist es, eine geschlechtergerechte Gesllschaft zu erreichen.

Um dieses Ziel zu erreichen fördert die MA 57  Projekte, die von Vereinen zu folgenden Inhalten durchgeführt werden.

  • die  Mädchen und Frauen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen
  • kritische Auseinandersetzung mit  Geschlechterrollen
  • jungen Frauen den Zugang zu Wissen über ihren Körper, Verhütung, Liebe, Sex und Beziehungen verschaffen
  • Ermöglichen und Unterstützen der Integration von Mädchen und Frauen mit Migrationserfahrung

und andere.

Finanziert werden Projekte/Vereine jährlich mit maximal 5.100 Euro. (Kleinprojekteförderung)

Daneben können Vereine, um eine Jahresförderung ansuchen, wobei nur nicht gewinnorientierte Vereine gefördert werden.

Eingereicht werden kann laufend!

Nähere Informationen:

http://www.wien.gv.at/menschen/frauen/foerderungen/

Deadline: laufend bei Austria Wirtschaftsservice (AWS)

Ziel ist, den nachhaltigen Umgang mit Innovationen in KMUs zu festigen. Förderungen für die Stärkung der Innovationsleistung von KMU, die im Bereich F&E- bzw. Technologietransfer mit universitären oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie mit anderen in- und ausländischen Unternehmen kooperieren. Gefördert werden nur neue, nicht laufende Vorhaben. Konkret gefördert werden:

  • Entwicklung/Optimierung von Unternehmensstrategien, um das Produktportfolio zu verbessern; Nutzen von technologischen Potenzialen;
  • Implementierung/Etablierung effektiver Innovations-Management-Methoden zur Stärkung der Innovationsleistung;
  • strategische Produktfindungsprozesse, die zu Produkt- und Verfahrensinnovation führen (ev. dank Technologietransfer).

Es gibt zwei Projektphasen (zusammen max. 24 Monate): Definitions-/Konzeptphase (max. 8 Monate/max. 50.000 Euro bzw. 50% der förderbaren Kosten) und die anschließende Umsetzungsphase (max. 35% der förderbaren Kosten; Drittkosten max. 40% der anerkannten Kosten). Sollte sich in der Definitionsphase herausstellen, dass es aus nachvollziehbaren Gründen nicht zu einer Umsetzung kommt, müssen bis dahin mind. 40.000,- Projektsumme angelaufen sein.

Wichtig ist der Knowhow-Transfer in das antragstellende Unternehmen.

Innovationsberatung und Kooperation sind integrative Elemente eines typischen proTRANS-Projektes.

Förderbare Kosten:

  • Personal-, Beratungs-, Dienstleistungskosten Dritter
  • Durchführbarkeitsstudien
  • Verbrauchsmaterialien für F&E-Aktivitäten
  • Reisekosten

Fördersumme: Zuschuss bis max. 300.000,- EUR. Mindestumfang von Projekten 40.000,- EUR.

Antragsteller: bestehende Unternehmen, NICHT für Gründer

Weitere Informationen

The EU Programme for Lifelong Learning is open to:
• the 27 EU Member States
• Iceland, Liechtenstein, Norway, Switzerland
• Turkey, Croatia
• “Overseas countries and territories”
• NEW: Serbia
• NEW: ALBANIA WILL NOT PARTICIPATE
(more…)

Als Ergänzung zum FWF-Programm „Klinische Forschung – KLIF“, das nicht auf Gewinn gerichtete, von akademischen ForscherInnen initiierte, international hochklassige klinische Forschung fördert, bereitet die FFG derzeit ein neues Förderinstrument für KMU vor.

Im März soll die erste Ausschreibung des Programms, das den Namen „KLIPHA“ tragen wird, starten. Gefördert werden Klinische Studien der Phase I oder Phase II, sofern die Vorentwicklung von einem heimischen KMU oder dessen wissenschaftlichem Partner durchgeführt wurde.

Die Förderung pro Studie/Projekt ist mit maximal € 1,5 Mio. begrenzt, wobei die Förderquote bis zu 50% betragen kann. Die Restfinanzierung soll durch Eigenmittel des KMU erfolgen.

Die genauen Details der Ausschreibung sind derzeit noch nicht bekannt. Wir werden Sie am Laufenden halten.

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