Der allgemeine Aufruf im EU Programm für Lebenslanges Lernen wird voraussichtlich im August oder frühen September 2012 veröffentlicht werden.

Voraussichtliche Einreichfristen: 31. Jänner 2013 für Sub-Programme (Comenius, Erasmus, Grundtvig, Leonardo da Vinci Multilaterale Projekte, Netzwerke, Begleitmaßnahmen), 15. Februar 2013 für Jean Monnet und 28. Februar 2013 für Transversale Programme. Ab Ende September 2012 können die elektronischen Antragsformulare von der Executive Agency website heruntergeladen werden.The general LLP call for proposals in the field of education and training will be published in August or early September 2012.

Deadlines for the submission of projects’ proposals will be probably 31st of January 2013 for the Sub-programmes (Comenius, Erasmus, Grundtvig, Leonardo da Vinci
Multilateral Projects, Networks, Accompanying Measures), 15th February 2013 for Jean Monnet and 28th of February 2013 for the Transversal Programme. Electronic application forms can be downloaded from the Executive Agency website as of end of September 2012.

Einreichschluss: laufend bis 31.10.2013

Geförderte Projekte: Finanzierung der Gründung und des Aufbaus innovativer Unternehmen (max. 6 Jahre bestehend)  im Hochtechnologie-Bereich durch erfolgsabhängig rückzahlbare Zuschüsse (Mezzaninkapital). Das Seedfinancing-Programm ist für alle High-Tech Bereiche offen. Ein besonderer Fokus liegt bei IKT, Physical Sciences, Nanotechnologie, Clean Tech und Life Sciences.

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Mit dieser Förderaktion sollen Klein- und Mittelbetriebe angesprochen werden  ihre geplanten “Nachhaltigkeitsprojekte” einzureichen.

Was kann eingereicht werden?

  • Emtwicklung von Produkten und Dienstleistungen, die nachhaltiger als “alte” Angebote des Unternehmens sind
  • Anpassungen von Leistungen, die auf der Kundenseite ein Umdenken in Richtung nachhaltiger Verhaltensweisen bewirken
  • Konzepte zu Ökologisierung, Humanisierung und Regionalisierung der Produktion

Förderfähig sind alle Kosten, die in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Projekte stehen.

Förderhöhe beträgt mind. 10.000 und max. 60.000.

Das Fördervolumen beträgt 220.000€ und es wird ein Zuschuss von max. 50% der förderbaren Kosten gewährt.

Die Projekte können bis 16. November 2012 bei der Abteilung Wirtschaft, Tourismus, Technologie beim Amt der NÖ Landesregierung eingereicht werden.

Alle Einreichungen werden von einer Fachjury bewertet.

Nähere Informationen:

http://www.noel.gv.at/Wirtschaft-Arbeit/Wirtschaft-Tourismus-Technologie/Foerderungen/foerdercall_nachhaltigkeit.html

Einreichfrist: laufend unter http://www.wifiwien.at/accis/ub-beratungsanmeldung.asp

(Beratungsmodell “Spezielles Thema” ankreuzen und als Hinweis den Text “Web x.0 Antragsberatung“ eingeben)

Geförderte Projekte: Das WIFI Wien und die Wirtschaftskammer Wien (Wirtschaftspolitische Abteilung) unterstützen mit einer Förderung (Beratungszuschuss) vorgelagerte Beratungsleistungen für Projekteinreichungen im Förderprogramm „Web x.0 – 2012“ der Wirtschaftsagentur Wien.

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Einreichung: laufend, bis 31.12.2013

Im Zentrum dieser Förderung stehen Unternehmen, die die Wirtschaft im Burgenland nachhaltig stärken sollen. Gefördert wird:

  • die Umsetzung von Innovationsvorhaben
  • die Umsetzung innovativer Projekte

Burgenländische Unternehmen sollen angehalten werden, in Forschung und Entwicklung zu investieren.

Die gegenständlichen Förderungsmaßnahmen verfolgen daher folgende Ziele:

  • Initiierung von mehr Innovations- und Entwicklungstätigkeit bis hin zu regelmäßiger Forschungstätigkeit im Unternehmen
  • Hebung des Innovationspotenzials burgenländischer Unternehmen
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Anregung von wirtschaftlichem Wachstum
  • Förderung der Zusammenarbeit mit externen Forschungseinrichtungen
  • Sicherung und Schaffung qualifzierter Arbeitsplätze

(http://www.wibag.at/fileadmin/redakteur/Downloads/Foerderungen_2011/Umsetzung_von_Innovativen_Projekten.pdf)

Unterstützt werden sollen Maßnahmen in Unternehmen, die innovative und neuartige Produkte hervorbringen, wie Applikationsentwicklungen, Pilotprojekte und Testanwendungen, Produktionsüberleitung, Optimierung von Produktions- & Verfahrensabläufen sowie deren Weiterentwicklung.

Besonders interessant ist, dass auch Kosten für die Schutzrechte im Rahmen dieser Förderlinie gefördert werden können und auch ein begleitendes Coaching mit max. 30 geförderten Stunden angeboten wird.

Höhe der Förderung: max. 300.000 €.

Weitere Informationen: www.wibag.at

Deadline: 18. September 2012 (11:59 Uhr) (einzureichen online via http://www.nwo.nl/nwohome.nsf/pages/NWOP_8UYGRV_Eng)

Ziel dieser neuen Förderschiene ist, durch innovative Technologien und Beratungsleistungen (z.B. für Stadtplanung, öffentliche Verwaltung, Verkehrsbetriebe), die Vitalität und Innovation des urbanen Europas zu stärken: Städte sollen Zentren technologischer Innovation werden, der soziale Zusammenhalt soll gestärkt werden und der ökologische Fußabdruck reduziert werden. Aufgrund der ökonomischen Stärke von städtischen Gebieten tragen diese Projekte zur Stärkung der europäischen Wirtschaft bei.

Einreichbar sind Projekte zu Grundlagenforschung, angewandter Forschung oder experimenteller Entwicklung. Die drei Forschungsschwerpunkte sind:

  • Städtische Megatrends (Diversität, Kohäsion)
  • Städtische Netzwerke und damit verbundene Zusammenhänge
  • Sozio-ökologische Nachhaltigkeit des Gesamtsystems “Stadt” (Governance)

Gefördert werden Kooperationsprojekte mit mindestens 3 PartnerInnen aus mindestens 2 Ländern (Österreich, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Malta, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz, Türkei). (Beobachter-Status haben Deutschland und Spanien. Partner aus diesen Ländern können teilnehmen, müssen aber von nationalen Stellen gefördert werden.)

Projektdauer: max. 3 Jahre

Budget: 1–2 Mio. EUR

Förderintensität: Achtung: Es gelten für die einzelnen PartnerInnen die jeweiligen nationalen Regelungen für Teilnahmeberechtigung, Projekttyp und Förderintensität! Heimische InteressentInnen sollen daher unbedingt die FFG kontaktieren (email hidden; JavaScript is required).

Weitere Informationen:

http://rp7.ffg.at/jpi_urbaneurope

8,1 Mrd. Euro als Anreiz für Wachstum und Beschäftigung stehen für die RP7 Arbeitsprogramme 2013 zur Verfügung. Das 7. EU Rahmenprogramm für Forschung, Entwicklung und Innovation (2007 – 2013) legt nun einen besonderen Schwerpunkt auf KMU und die Nutzung von Forschung für Innovation und Wachstum.

Die Bewerbungsfristen für die 52 neuen Calls sind zeitlich gestaffelt, die ersten Deadlines sind bereits im September 2012, andere Calls schließen im Herbst/Winter 2012/2013. Die Schwerpunkte dieser Calls sollen einen fließenden Übergang zum Nachfolgeprogrogramm Horizon 2020 darstellen.

Die komplette Call Liste finden Sie im Research and Innovation Participant Portal FP7 Calls8,1 Billion Euro funding will be available for the calls related to the FP7 working programmes for 2013 in 52 new calls. The FP7 (2007 – 2013) is the largest competitive funding programme for research, development and innovation.

The deadline for the 52 new calls are different, but the first deadlines are already in September 2012, others in autumn/winter 2012 and 2013.

This last big FP7 call round is regarded as a transition to the new programme Horizon 2020.

The complete FP7 call list is to be found in the Research and Innovation Participant Portal FP7 Calls

Die im Artikel „KPC: Förderung von betrieblichen Verkehrs- und Mobilitätsinvestitionen und –maßnahmen“ beschriebenen klima:aktiv mobil-Förderungen  können auch von Kommunen beantragt werden. Die Förderrahmenbedingungen unterscheiden sich besonders in der Höhe der Förderquote. Für Kommunen ist der Anteil höher als für Betriebe und beträgt bis zu 50 %.

Für die Sonderaktion Elektrofahrräder, für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb und Elektromobilität sowie für die Sonderaktion E-Ladestationen muss berücksichtigt werden, dass Maßnahmen für den internen Verwaltungsbetrieb von Gebietskörperschaften nicht Teil der Förderung sind. Außerdem muss der Eigenmittelanteil von Gebietskörperschaften bei „Mobilitätsmanagement für den Radverkehr“ mindestens 25 % betragen.

Weitere Informationen zu Verkehrs- und Mobilitätsförderungen für Kommunen finden Sie hier

Förderblog