Einreichschluss:  25. Februar 2013

Das Programm benefit fördert Erforschung und Entwicklung von technologischen bzw. IKT-Produkten und Dienstleistungen, die auf die Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen abzielen und ihnen ein möglichst langes und autonomes Leben in den eigenen vier Wänden ermöglichen sollen.

Am 17. Oktober findet die Auftaktveranstaltung zur nächsten benefit Ausschreibung statt, in der die genauen Rahmenbedingungen des bevorstehenden 8. Calls bekanntgegeben werden.  Alle Details werden in Kürze hier zu finden sein.

Einreichfristen:

Key Action 1 / Mobilitäten: 17. März 2014: Antragstellung bei der Nationalagentur

Key Action 1 / Joint Master Dregrees: 27. März 2014: Antragstellung bei der Exekutivagentur der Europäischen Kommission

Key Action 2 / Knowledge Alliances (Wissensallianzen): 3. April 2014: Antragstellung bei der Exekutivagentur der Europäischen Kommission

Key Action 2 / Strategische Partnerschaften: 30. April 2014: Antragstellung bei der Nationalagentur

Zielsetzung: die Modernisierung der Hochschulbildung und Förderung der Mobilität und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Europa. Möglich sind ein Studium, ein Praktikum, Unterricht oder Fortbildung im Ausland. Daneben werden ab 2014/15 im Rahmen von Strategischen PartnerschaftenWissensallianzenJoint Master Degrees und unter Capacity Building Projekte gefördert, die zur Internationalisierung und Intensivierung der Zusammenarbeit von Hochschulen beitragen. Jährlich nutzen rund 5.500 österreichische Studierende sowie 1.000 Lehrende und andere Hochschulangehörige Erasmus. – Die Ziele im Einzelnen:

  • Mehr Mobilität für Studierende, Lehrende und andere Hochschulangehörige
  • Internationalisierung und Modernisierung der Hochschulen in Europa
  • Mitgestaltung des gemeinsamen europäischen Hochschulraums
  • Transparenz und Vergleichbarkeit europäischer Hochschulabschlüsse
  • Stärkung des Beitrags der Hochschulen zu Innovationen im Bildungsbereich
  • Enge Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen
  • Förderung des Fremdsprachenerwerbs und des europäischen Bewusstseins

Zielgruppen: Studierende an Hochschulen (Universität, Fachhochschule, Pädagogische Hochschule); graduierte unmittelbar nach Abschluss des Studiums, Lehrkräfte und sonstiges Hochschulpersonal; Einrichtungen und Vereinigungen im Bereich der Hochschulbildung; Forschungszentren, Unternehmen, Sozialpartner, NGOs.

Teilnahmevoraussetzung: unterschiedlich für Individuen und Institutionen und abhängig von konkreten Maßnahmen.

Diese Förderschiene ist Teil des Programms Lebenslanges Lernen.

Weitere Informationen

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Einreichfristen: je spezifisch für die einzelnen Förderschienen (ab Mitte Jänner 2013).

Hintergrund: Gemeinsam mit Comenius, Erasmus und Leonardo da Vinci bildet Grundtvig einen zentralen Teil des großen, auf lebenslanges Lernen (PLL) ausgerichtete Bildungs- und Mobilitätsprogramms der EU. Insgesamt stehen für das EU-Bildungsprogramm 2007–2013 fast 7 Milliarden Euro zur Verfügung. Grundtvig fördert den Erfahrungsaustausch und die europäische Dimension in allen Bereichen der nicht-berufsbildenden Erwachsenenbildung und ist allgemeiner gehalten als Leonardo.

Zielsetzung: Förderung von Lernenden, Lehrenden (Einzelpersonen) und Einrichtungen der Erwachsenenbildung durch Stärkung von Mobilität und multilateraler Kooperation, Entwicklung innovativer Verfahren für die Erwachsenenbildung und deren Verwaltung sowie Förderung ihrer breiten Umsetzung, Unterstützung innovativer IKT-basierter Bildungsinhalte, Dienste und Verfahren. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Erwerb von Wissen und Kompetenzen von marginalisierten Bevölkerungsgruppen (ältere Menschen und Menschen mit fehlenden Grundqualifikationen)

Zielgruppen: In der Erwachsenenbildung tätige Personen, Lernende, Bildungseinrichtungen sowie generell Unternehmen und NGOs, die in der formalen, nicht formalen oder informellen Erwachsenenbildung tätig sind.

Maßnahmen: Fortbildung, Assistenz, Besuche und Austausch, Lernpartnerschaften, Freiwilligenprojekte 50+, Workshops, Kooperationsprojekte und Netzwerke, Kontakseminare und vorbereitende Besuche.

Europäische und nationale Prioritäten: Die Prioritäten sind sehr allgemein gehalten und beziehen sich immer auf das gesamte Grundtvig-Programm, nicht die einzelnen Maßnahmen (siehe 4.).

Teilnahmevoraussetzung: Einzelpersonen aus den teilnehmenden Ländern sowie (für Kooperationen) Bildungseinrichtungen und Unternehmen aus mindestens 3 unterschiedlichen teilnahmeberechtigten Ländern (EU- und EWR-Staaten, Türkei), davon mindestens 1 EU-Mitgliedsland

Förderung: Besuche/Kontaktseminare mit Partnern, um Antrag auszuarbeiten (1–5 Tage für eine Person), u.a. für Leonardo da Vinci-Kooperationen, sowie Austauschbesuche für ErwachsenenbildnerInnen (1 Tag bis 12 Wochen)

Projektdauer: Maßnahmenspezifisch, von wenigen Wochen bis mehrere Jahre


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Einreichfristen: Vorbereitender Besuch 4-6 Wochen vor dem geplanten Besuch. Kontaktseminare laufend, je nach Anmeldefrist des Kontaktseminars.

Zielsetzung: Entwickeln von Ideen, Vorbereitung eines Projektantrages und Vernetzen mit zukünftigen Projektpartnern. Kontaktseminare werden von einer Nationalagentur abgehalten, um den Partnern aus verschiedenen Teilnahmeländern Tipps zu geben. Vorbereitende Besuche dienen der gemeinsamen Ausarbeitung eines Projektantrages mit einem bereits bekannten Projektpartner. Kontaktseminare und vorbereitende Besuche sind nicht bei allen Maßnahmen möglich, sondern nur bei:

  • Partnerschaften: Comenius, Leonardo da Vinci, Grundtvig
  • Multilaterale Projekte: Comenius, Erasmus, Leonardo da Vinci, Grundtvig
  • Comenius-Regio Partnerschaften
  • Erasmus-Studierendenpraktika
  • Erasmus-Intensivprogramme
  • Leonardo da Vinci-Innovationstransferprojekte
  • Leonardo da Vinci-Mobilitätsprojekte
  • Grundtvig-Freiwilligenprojekte 50+

Förderungen: Vorbereitende Besuche 1–3 Tage Aufenthalt; Kontaktseminare 1–5 Tage, jeweils für eine Person, länderabhängige Tagespauschalen (90–180 Euro).

Antragstellung: bei der Nationalagentur, auf Deutsch möglich. efForm (online und per Post) im Original unterfertigt einreichen, dann Online-Bestätigung “Submission Confirmation” per Post sowie schriftliche Einladung der Gastinstitution im Ausland (E-Mail genügt) per Post.

Weiterführende Information

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Einreichfristen: Maßnahmenspezifisch.

Assistenz für angehende LehrerInnen: 31. Jänner 2013.

Fortbildung für Personal in der Schulbildung (drei Termine): 16. Jänner 2013, 30. April 2013, 17. September 2013.

Individuelle Schülermobilität: 3. Dezember 2012.

Schulpartnerschaften: 21. Februar 2012.

Regio-Partnerschaften: 21. Februar 2012.

Multilaterale Projekte, Netzwerke und flankierende Maßnahmen: 31. Jänner 2013.

Kontaktseminare und vorbereitende Besuche: 4 Wochen vor dem Besuch.

Zielsetzung: die Förderung von Kooperationen und neuen Wegen der Zusammenarbeit in Schulen (bis Sekundarbereich II, also Oberstufe) und Kindergärten in Europa. Auslandsaufenthalte für SchülerInnen, LehrerInnen und zukünftiges Lehrpersonal, um Kompetenzen und Fähigkeiten für die persönliche und berufliche Entwicklung zu fördern. – Die Ziele im Einzelnen:

  • Mehr Mobilität
  • Besseres Verständnis für Vielfalt und Wert europäischer Kulturen und Sprachen
  • Unterstützung von Schulpartnerschaften
  • Verbesserung der Qualität der Lehrerbildung
  • Förderung von Fremdsprachen
  • Bessere Schulverwaltung
  • Bessere Pädagogik

Zielgruppen: Kindergärten, Schulen, Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Sekundarbereich II; Lehrkräfte und anderes Personal; Einrichtungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung von Schulpersonal; Vereinigungen, gemeinnützige Einrichtungen, nichtstaatliche Organisationen; Forschungszentren, Einrichtungen und Anbieter von Beratungs- und Informationsdiensten, die sich mit Lebenslangem Lernen befassen; Hochschulen.

Maßnahmen: Individuelle Personenförderung für Lernende (Schülermobilität, 3 bis 10 Monate, in Österreich ab 16 Jahren) und Lehrende (Fortbildung, Assistenz); Schulpartnerschaften; Regio-Partnerschaften; eTwinning; Kooperationsprojekte und Netzwerke; Kontaktseminare und vorbereitende Besuche.

Teilnahmevoraussetzung: unterschiedlich für Individuen und Institutionen und abhängig von konkreten Maßnahmen, an der Schülermobilität nehmen z.B. nur 17 Länder teil.

Diese Förderschiene ist Teil des Programms Lebenslanges Lernen.

Weiterführende Information

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Einreichfrist: 31. Jänner 2013.

Zielsetzung: Förderung der Sichtbarkeit von innovativen Erkenntnissen zu europäischen Themen der Erwachsenenbildung. Netzwerke bieten ein Forum bzw. eine gemeinsame Plattform zur Diskussion und zum Informationsaustausch über wichtige Themen, zur Gestaltung der Politik und/oder zur Forschung auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung.

Konkrete Förderung: Netzwerke verfolgen einen thematischen Schwerpunkt, z.B. Informations- und Verbreitungsaktivitäten (Fallsstudien, Informationsmaterial, Websites); Erstellung von vergleichenden Studien und Analysen oder Ausbildung und Beratung von Projektkoordinatorinnen und -koordinatoren.

Einreichstelle: Europäische Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) in Brüssel.

Teilnahmevoraussetzung: Mind. 10 europäische Einrichtungen der Erwachsenenbildung

Projektdauer: 3 Jahre.

Konkrete Förderungen: Max. 15.000,- Euro und max. 75% der Projektsumme.

Diese Förderschiene ist Teil des Programms Lebenslanges Lernen.

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Einreichfrist: 28. Februar 2013

Geförderte Projekte: europäische Zusammenarbeit in Bereichen, die mindestens zwei Programme wie Comenius und Grundtvig betreffen; Stärkung der Qualität und Transparenz in allgemeiner und beruflicher Bildung in Europa; Unterstützung des Lernens von Fremdsprachen und sprachliche Vielfalt in den Mitgliedstaaten.

Neben multilateralen Projekten (Entwicklung neuer Lehrmaterialien oder Online-Kurse; Bewusstseinsstärkung für das Sprachenlernen in der Öffentlichkeit) gibt es noch zwei weitere Förderschienen (siehe dort): multilaterale Netzwerke (Erzeugung eines sprachenlernfreundliches Umfeld und Unterstützung für Umsetzung der europäischen Sprachenpolitik) sowie flankierende Maßnahmen (Dissemination von Zielen und Ergebnissen aus Projekten durch Veranstaltung wie Thematisches Monitoring und anderen Formen von Austausch und Vernetzung).

Förderbare Kosten: Konsortium: 3 Partner, mind. ein Land muss EU-Mitgliedsland sein. Öffentliche und private Bildungseinrichtungen, Behörden, Europäische Vereinigungen, Sportorganisationen, Medien, Werbeagenturen, Town Twinning Netzwerke, Museen, öffentliche Verkehrsbetriebe, Tourismus

Förderquote: Multilaterale Projekte: 200.000,- pro Jahr, maximal 400.000,- Euro in der gesamten Laufzeit; maximal 75% der Gesamtkosten

Projektdauer: 36 Monate

Diese Förderschiene ist Teil des Programms Lebenslanges Lernen.

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Einreichfrist: 28. Februar 2013

Geförderte Projekte: Unterstützung der Entwicklung von IKT-gestützten Lehrinhalten und innovativen Vermittlungsmethoden. Förderung der europäischen Zusammenarbeit in Bereichen, die mindestens zwei sektorale Programme betreffen wie Comenius und Grundtvig. Stärkung der Qualität und Transparenz in allgemeiner und beruflicher Bildung in Europa. Unterstütung der Entwicklung von innovativen pädagogischen IKT-Angeboten, die das lebenslange Lernen umsetzen und verwirklichen. Diese multilateralen Projekte suchen und erproben innovative Einsatzformen von IKT.

Förderbare Kosten: Konsortium: 3 Partner, mindestens ein EU-Mitglied; öffentliche und private Bildungseinrichtungen, Bildungsträger mit Angeboten für offenen Fernunterricht und Fernunterricht allgemein, Hochschulen eingeschlossen, Verbände von Lehrenden und Lernenden, Einrichtungen für Ausbildung von Lehrenden und Forschung, Verbände von Hochschulen und anderen Bildungsträgern, öffentliche und private Produzenten von IKT basierten Medien.

Förderquote: max. 250.000,- Euro /Jahr; max. 500.000,- Euro, max. 75% der Gesamtkosten

Projektdauer: 36 Monate

Diese Förderschiene ist Teil des Programms Lebenslanges Lernen.

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Einreichfrist: 21. Februar 2013.

Zielsetzung: Förderung der Zusammenarbeit von Erwachsenenbildungseinrichtungen in Europa in einem Themenbereich von gemeinsamen Interesse. Sowohl der gegenseitige Austausch von Erfahrungen und Themen der Erwachsenenbildung als auch die Zusammenarbeit steht im Mittelpunkt. Dieser Austausch von Erfahrungen, Verfahren und Methoden soll zum gesteigerten Bewusstsein für die kulturelle, soziale und wirtschaftliche Vielfalt Europas und zu einem verbesserten Verständnis für die Bereiche gemeinsamen Interesses in der Erwachsenenbildung beitragen.

Weiters muss ein gemeinsames Projektergebnis erarbeitet werden, z.B. Vertiefung der Kenntnisse des gewählten Themas oder Fachgebiets; Steigerung der Motivation zum Sprachenlernen; Förderung Teamarbeit und soziale Beziehungen; Stärkung des Einsatzs von IKT; Unterstützung der europäischen Dimension in der Bildung und Stärkung der Erfahrung beim Planen und Durchführen von Projektaktivitäten.

Aktivitäten: Projekttreffen zwischen den beteiligten Einrichtungen; Austausch und Studienbesuche; Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken mit ausländischen Partnereinrichtungen; Erstellung, Veröffentlichung und Verbreitung der Dokumentation über die Zusammenarbeit; künstlerische Darbietungen und Aufführungen; Organisation von Ausstellungen, Produktion und Verbreitung von Informationsmaterial und Verbreitung von Projekterfahrungen und -ergebnissen.

Konkrete Förderung: von Mobilitäten (4 9.000,-, 8 13.000,-, 12 17.000,-, 24 24.000,-), Pauschalzuschuss.

Teilnahmevoraussetzung: Bildungseinrichtungen und Unternehmen aus mindestens 3 unterschiedlichen teilnahmeberechtigten Ländern (EU- und EWR-Staaten, Türkei), davon mindestens 1 EU-Mitgliedsland.

Einreichstelle: Nationalagentur Lebenslanges Lernen.

Projektdauer: 24 Monate.

Diese Förderschiene ist Teil des Programms Lebenslanges Lernen.

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Einreichfrist: 31. Jänner 2013. Bei österreichischer Nationalagentur Lebenslanges Lernen.

Zielsetzung: Angestrebt wird ein Innovationstransfer bestehender Ergebnisse, Produkte oder Konzepte und die Erzeugung von Synergien, um die Qualität und Attraktivität der beruflichen Bildung zu erhöhen. Vorhandene Innovationen sollen durch multilaterale Kooperation in neue rechtliche, systemische, sektorale, sprachliche, soziokulturelle und geografische Kontexte übertragen werden. Innovationsentwicklung soll lediglich in einem geringen Ausmaß stattfinden, der Schwerpunkt soll auf der Praxis (Anpasung, Erprobung, Integration in ein Berufsbildungssystem und die Berufsbildungspraxis) liegen.

Geförderte Projekte: Innovationen im Hinblick auf berufliche Lehrgänge, Instrumente, Materialien, Methoden für die Berufsbildung, berufliche Standards, Leistungspunktesysteme, Erfahrungen oder Lehren aus Politikgestaltung und Gesetzgebung, die auf andere Länder übertragen werden können. Die Innovation darf nicht älter als 5 Jahre alt sein. Zum besseren Kennenlernen der Partner sind speziell geförderte Kontaktseminare (1–5 Tage, für 1 Person) und vorbereitende Besuche (1–3 Tage, für eine Person) möglich. – Für 2012 wurden sechs, sehr allgemeine europäische Prioritäten ermittelt.

Konkrete Förderung: Gefördert werden Tagessätze für Personal und Auslandsaufenthalt. Maximaler Zuschuss 150.000,- Euro pro Jahr (Zuschuss von max. 75% der förderfähigen Kosten).

Europäische Prioritäten:

  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Berufsbildung und Arbeitswelt
  • Unterstützung der Aus- und Weiterbildung von Lehrenden, von Ausbildungs- und Betreuungspersonal und Personen, die berufsbildende Einrichtungen leiten
  • Förderung des Erwerbs von Schlüsselkompetenzen
  • ECVET für Transparenz und Anerkennung von Lernergebnissen und Qualifikationen
  • Verbesserung der Qualitätssicherungssysteme
  • Strategien zur Senkung der Abbrecherquoten in beruflicher Erstausbildung

Förderung der Zusammenarbeit zwischen Berufsbildung und Arbeitswelt; Unterstützung der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften, Ausbildern und Betreuern in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und von Leitern von berufsbildenden Einrichtungen; Förderung des Erwerbs von Schlüsselkompetenzen; Entwicklung und Transfer von Mobilitätsstrategien; ECVET für Transparenz und Anerkennung von Lernergebnissen und Qualifikationen; Verbesserung der Qualitätssicherungssysteme

Teilnehmer: Berufsbildende Schulen und Einrichtungen (außer tertiärer Bildungssektor), Unternehmen, Einzelpersonen.

Teilnahmevoraussetzung: Bildungseinrichtungen und Unternehmen aus mindestens 3 unterschiedlichen teilnahmeberechtigten Ländern (EU- und EWR-Staaten, Türkei), davon mindestens 1 EU-Mitgliedsland.

Projektdauer: 12, 18 oder 24 Monate.

Diese Förderschiene ist Teil des Programms Lebenslanges Lernen.

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