Der Innovationsscheck Österreich ist ein nationales Förderinstrument. Er ermöglicht es kleinen und mittleren Unternehmen, auf unkomplizierte Weise, wissenschaftliche Leistungen von Fachhochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder Universitäten zu beziehen.  Ein Innovationsscheck  gilt ein Jahr und kann mehrmals hintereinander, immer für ein neues Thema, bei der FFG beantragt werden. Er kann für dieselbe oder eine andere Forschungsinstitution verwendet werden.

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Deadline: 24.02.2014 12:00 (eCall)

Im neuen, anwendungsorientierten Programm IKT der Zukunft (ausgeschrieben vom BMVIT, administriert von der FFG) werden anspruchsvolle Innovation und Technologieentwicklung in der Informations- und Kommunikationstechnologie in Verschränkung mit Anwendungsfeldern und gesellschaftlichen Fragen gefördert. Wesentlich ist eine Kooperation von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen in Projekten der Industriellen Forschung und Experimentellen Entwicklung; auch Sondierungsprojekte und F&E-Dienstleistungen sind möglich. Es wird geraten, Karriere Grants und FEMtech Karriere (Programm Talente) zu berücksichtigen, um das Humanpotenzial zu fördern.

Die Schwerpunkte der 2. Ausschreibung sind:

  • Komplexe IKT-Lösungen beherrschen: Systems of Systems
  • Vertrauen rechtfertigen: Sichere Systeme
  • Daten durchdringen: Intelligente Systeme
  • Interoperabilität gewährleisten: Schnittstellen von Systemen

Einreichberechtigt: KMU, Große Unternehmen, Universitäten, Fachhochschulen, Kompetenzzentren, Forschungseinrichtungen, Konsortien, Start-Ups, (gemeinnützige) Vereine, Gebietskörperschaften

Förderhöhe: Bis zu 2 Mio. EUR. Gefördert werden F&E Investitionen, Personal-, Reise-, Material-, Sach- und Drittkosten

Förderintensität: Industrielle Forschung max. 80%, Experimentelle Entwicklung max. 60% Förderanteil). Studien mit einer Förderung von 100% können von der FFG fallweise ausgeschrieben werden.

Dauer: max. 36 Monate

Weitere Fördermöglichkeiten im Rahmen von IKT der Zukunft sind:

National: benefit – benefit – demografischer Wandel als Chance (bis 22.7.2013). Benefit zielt auf die Erforschung und Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen, die sich mit Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen befassenen.

Transnational (via nationale Budgetbeteiligung Teilnahme österreichischer Organisationen an europäischen Projekten):

ARTEMIS – europäische Schlüsseltechnologie integrierte Systeme

ENIAC – europäische Schlüsseltechnologie Nanoelektronik

CATRENE – europäische Schlüsseltechnologie Mikro- und Nanotechnologie

ITEA 3 – europäische Schlüsseltechnologie softwareintensive Systeme

Weitere Informationen

Deadline: 19.06.2013 (Einreichung der Erstideen)

Teilnahmeberechtigt: ausschließlich umsetzungsreife Projekte und Projektideen aus Österreich, durchzuführen von Organisationen, Gruppierungen sowie Einzelpersonen mit Projekten und Projektideen. Es können auch Projekte eingereicht werden, die bereits durchgeführt wurden, allerdings muss das Konzept zur Neudurchführung echte Neuerungen bzw. Weiterentwicklungen beinhalten.
Die Initiative Ideen gegen Armut wird von Coca-Cola Österreich gemeinsam mit Der Standard und dem NPO-Kompetenzzentrum der WU Wien durchgeführt. Sie fördert die Umsetzung von sozialen Projekten (Startups) im Bereich Armutsbekämpfung und Armutsprävention in Österreich. Ausgewählt werden zwei Projekte, die eine „Anschubfinanzierung“ von jeweils € 42.000,- erhalten. Eine der Förderungen wird an ein Projekt zur Förderung von Female Entrepreneurship und der Teilhabe von Frauen an Unternehmensgründungen vergeben.
Anfang Juli 2013 wählt die Jury max. 12 Projekte für die Konkretisierung in Form der Projektpläne aus, die bei einem verpflichtenden Workshop am 30.08./1.09.2013 weiter konkretisiert werden. Bis 20.9.2013 müssen die Businesspläne eingereicht werden, am 15.11. findet ein Hearing vor der Jury statt. Die beiden PreisträgerInnen werden am 23.11.2013 bekanntgegeben.
Weitere Informationen und Einreichformular

Deadline: laufend
ABA-Invest in Austria (ein Service des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend) unterstützt sowohl neue ausländische Unternehmen bei der Betriebsansiedlung in Österreich als auch bereits bestehende bei der Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Die Agentur hilft mit persönlicher Beratung und regelmäßigen Informationen.

Ein Recherche-Scheck für Konzeption und Ausarbeitung von Projekten, um zusätzliche Konzernaktivitäten in Österreich anzusiedeln, soll die Geschäftsführer unterstützen. Die Recherchen können sowohl von ABA-MitarbeiterInnen durchgeführt werden als auch von externen Consultants; dabei kann ABA-Invest in Einzelfällen Teile der Kosten übernehmen.
Weitere Informationen

Deadline: 5.9.2013, 17:00 Uhr (EACI, nur eCall)

Mit dem Programm Öko-Innovation will die EU Umweltschutz und Wettbewerbsfähigkeit stärken. Gefördert wird die erste Anwendung bzw. Markteinführung von bereits erprobten, aber noch nicht etablierten Produkten, Prozessen oder Technologien, die eine nachweislich geringere Umweltbelastung (über die gesamte Lebensdauer) als bestehende Entwicklungen aufweisen. Der kommerzielle Aspekt einer möglichen überregionalen Marktetablierung und -replikation ist ein wesentliches Förderkriterium. Deshalb werden Forschungsprojekte oder die Prototypen-Entwicklung nicht gefördert. Besonders richtet sich Öko-Innovation an KMU, doch sind alle Rechtspersonen antragsberechtigt.

2013 gibt es folgende fünf Prioriäten:

(1) Recycling: u.a. bessere Qualität recycelten Materials, Abfallsortierung; Produkte, die recycelte Materialien enthalten; Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Recycling-Industrie

(2) Gebäude- und Bausektor: u.a. Bauprodukte und Bau-bezogene Prozesse (Projekte, die primär auf Energieeffizienz abzielen, fallen unter Intelligent Energy Europe)

(3) Lebensmittel und Getränke: u.a. Produkt- und Prozessinnovationen (Produktions-, Erzeugungs-, Distributionsphase); Verpackung; effizienterer Wasserverbrauch; geringere CO2-Ausstoss

(4) Wasser im industriellen Kontext: u.a. wassereffiziente oder “wasserlose” Prozesse, Produkte, Technologien; Wasser- und Abwasserbehandlung; intelligente Wassernetze

(5) Grünere Unternehmen: zentral ist hier der Life-Cycle-Approach; u.a. Produkt- und Dienstleistungsinnovationen; Förderung Ressourceneffizienz, z.B. innovative neue Materialien oder Ersetzen schädlicher durch umweltfreundliche Materialien in Produktionsprozessen; Maßnahmen zur Erhöhung der Nachfrage nach ökoinnovativen Angeboten.

Die europäische Dimension ist bei allen Projekten ganz wesentlich – es sollen überregionale Lösungen gefördert werden. Entsprechend sind auch Partner dem Projekterfolg zuträglich (formell allerdings keine Voraussetzung); diese können aus der EU-27 sowie assoziierten Ländern kommen, z.B. Kroatien, Türkei, Israel. Bis zu 35% an Serviceleistungen können auch von Subauftragnehmern erbracht werden.

Empfehlenswert ist, eine max. 2-seitige Projektskizze bis 2 Wochen vor Deadline an die EACI für ein hilfreiches Feedback zu mailen.

Förderintensität: max. 50% (für Personal-, Abschreibungs-, Reise-, Overhead- und Marketingkosten)

Projektsumme: 500.000 bis max. 3 Mio. EUR

Projektdauer: max. 36 Monate.

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Ziele: Unterstützung bei:

  • Gestaltung von Technologieangeboten
  • Suche nach Verwertungspartnern/Lizenznehmern und Unterstützung bei Lizenzverhandlungen
  • Abschluss und Monitoring Verwertungsverträge
  • Finanzierung der Anmeldung von Patenten/Schutzrechten

Förderung: deminimis, Unterstützung u.a. bei der Suche nach Verwertungspartnern (gegen Gewinnbeteiligung); Zuschuss zu anerkennbaren Patentierungskosten: 100%

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Einreichfrist: Call ausgelaufen

Ziel: Internationalisierung außereuropäisch unterstützen, daher förderbare Kosten: Erlangung von Schutzrechten für fast alle außereuropäischen Wachstumsmärkte (die nicht bei der europäischen Patentübereinkunft dabei sind)

Förderbare Kosten: max. 18.000 Euro pro Patentfamilie (Länder-Portfolio); je Land bis zu 3000 Euro anerkennbare Kosten; in Japan, USA, VAE, Russland/EURAS bis zu 6.000 Euro anerkennbare Kosten. Nicht förderbar: Aufrechterhaltungskosten.

Förderquote: 35 – 100% (abhängig von Art der Technologie/Antragsteller), typisch 60%

Förder-Voraussetzung: Darstellung Patentfähigkeit (hohe Wahrscheinlichkeit der Patent-Erteilung), des (geplanten) Markteintritts bzw. des möglichen Schutzrechts-Verletzungspotenzials (v.a. Schwellenländer)

Antragsteller: KMUs

Deminimis: ja

Weitere Informationen bei der aws

Deadline: 31.7.2013

Für das Kalenderjahr 2014 vergibt das BMUKK bis zu zehn Staatsstipendien an bildende KünstlerInnen. Das einjährige Stipendium ist mit monatlich € 1.100,- dotiert.

Teilnahmeberechtigt: Alle österreichischen oder seit drei Jahren in Österreich lebenden freiberuflich bildende KünstlerInnen. Nicht antragsberechtigt sind StudentInnen und Personen, die bereits ein Staatsstipendium egal welcher Sparte erhalten haben. KünstlerInnen und Künstler, die für diese Zeit ein Staats- oder Auslandsatelier zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich für ein Staatsstipendium nicht berücksichtigt werden.

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Deadline: 31. Oktober 2013

Das BMUKK vergibt für das Kalenderjahr 2014 drei Staatsstipendien für Video- und Medienkunst. Die Vergabe erfolgt durch eine unabhängige Jury.

Teilnahmeberechtigt: Alle österreichischen oder seit drei Jahren in Österreich lebenden freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler. Die Laufzeit des mit 1.100,- EUR monatlich dotierten Stipendiums beträgt ein Jahr.

Ausgeschlossen sind StudentInnen bzw. Personen, die bereits ein Staatsstipendium erhalten haben. KünstlerInnen, die für diese Zeit ein Staats- oder Auslandsatelier zugesprochen bekommen haben, können nicht zeitgleich für ein Staatsstipendium berücksichtigt werden.

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Deadline: 31. Oktober 2013

Das BMUKK vergibt für das Kalenderjahr 2014 fünf Staatsstipendien für künstlerische Fotografie.

Teilnahmeberechtigt: Alle österreichischen oder seit drei Jahren in Österreich lebenden freiberuflichen KünstlerInnen. Die Laufzeit des mit 1.100,- EUR monatlich dotierten Stipendiums beträgt ein Jahr. Die Stipendien werden von einer unabhängigen Jury vergeben.

Ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten bzw. Personen, die bereits ein Staatsstipendium erhalten haben. KünstlerInnen, die für diese Zeit ein Staats- oder Auslandsatelier zugesprochen bekommen haben, können nicht zeitgleich für ein Staatsstipendium werden.

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