Einreichfrist: laufend.

Förderung: externe Kosten für eine Machbarkeitsstudie. Die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) fördert die Erstellung von externen Machbarkeitsstudien, die von Klein- und Mittelbetrieben, auch von Start ups, bei Forschungsinstitutionen und anderen qualifizierten Institutionen in Auftrag gegeben werden. Voraussetzung für die Förderung einer Feasibility Studie ist eine Idee eines KMU, die näher untersuchenswert erscheint, sowie ein Angebot eines externen Studienerstellers, der die nötige fachliche Kompetenz und Erfahrung dafür nachweisen kann. Bei den Machbarkeitsstudien geht es um:

  • Aufzeigen von technisch inhaltlichen Lösungsmöglichkeiten für diese Ideen
  • Studien zur Machbarkeit der Ideen (proof of concept)

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Einreichschluss: 31. Juli 2013

INiTS möchte mit dem INiTS Award das verborgene wirtschaftliche Potential von StudentInnen, AbsolventInnen und ForscherInnen aufzeigen. Schlummernde innovative Ideen  sollen gefördert und somit eine Brücke zwischen Wissenschaft und Wirtschaft geschlagen werden.

Teilnahmeberechtigt:

Einreichen können Personen, die auf einer Wiener Universität eine wissenschaftliche Arbeit positiv abgeschlossen haben und Personen, die an einer Wiener Universität studiert und die wissenschaftliche Arbeit an einer anderen Universität oder Forschungseinrichtung verfasst haben. Die Arbeit muss zwischen dem 30. Juli 2010 – 30. Juli 2013 beurteilt worden sein.

Preise:

Prämiert werden wissenschaftliche Arbeiten die das Potenzial besitzen, wirtschaftliche verwertbar und realisierbar zu sein. Insgesamt gibt es Preise im Gesamtwert von 22.500€ zu gewinnen. Die Preise werden in 3 Kategorien vergeben: Informations- und Kommunikationstechnologie, Life Science und Allgemeine Technologie

Die Gewinner in den 3 Kategorien bekommen je

1.Platz 2.000€

2.Platz 1.500€

3.Platz 1.000€

 

Special Award „green tech“

Die eingereichten wissenschaftlichen Arbeiten im Bereich „Umwelt- und Ressourceneffizienzwirtschaft“ werden nach der konsistente Darstellung des Umweltnutzens, der Chance auf Realisierbarkeit, sowie dem Zeithorizont einer praktischen Umsetzung beurteilt. Die Gewinner erhalten folgendes Preisgeld.

  1. 1. Platz 2.000€
  2. 2. Platz 1.500€
  3. 3. Platz 1.000€

 

Special Award „Woman Award“

Die Plattform economyaustria möchte gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium mehr Frauen dazu motivieren sich mit dem Thema „Innovation und neue Technologie“ auseinander zu setzen. Im Rahmen des INiTS Award werden daher die besten drei wissenschaftlichen Arbeiten, die von Frauen erarbeitet wurden, prämiert.

Preisverleihung:

Die GewinnerInnen werden an der Technischen Universität im Oktober/November 2013 gekürt.

Einreichen:

Eingereicht werden kann unter folgendem Link

http://www.inits.at/inits-award-2013-einreichen/

Dort wird man gebeten sich zu registrieren. Im Anschluss daran bekommt man innerhalb von 24 Stunden einen Zugang, wo man die Arbeit einreichen und das dazugehörige Formular ausfüllen kann.

Einsendeschluss: 10. September 2013 unter www.contentaward.at

Teilnahmeberechtigt: Die Teilnahme ist kostenlos. Teilnameberechtigt  sind  Einzelpersonen (Profis und Newcomer) sowie Firmen mit Sitz in Wien. Auch zugelassen sind Produktionen, die vorwiegend in Wien hergestellt wurden bzw. Wien als inhaltlichen relevanten Faktor aufweisen.

Die Grundidee des ZIT Content Award ist die Förderung von kreativen Produzenten/Innen im Bereich Kurzfilm, Games, Apps und Visuals.

Die besten Produktionen in den verschiedenen Kategorien werden am 13. November im Rahmen der Content Award Night im Media Quarter Marx ausgezeichnet und mit je 5.000Euro honoriert. Die Kriterien anhand derer entschieden wird, orientieren sich an gesellschaftlichen, technologischen sowie lokalen Entwicklungen.

Insgesamt werden 35.000Euro Gewinngeld von der ZIT zur Verfügung gestellt. Weitere Preise im Wert von 10.000 Euro werden von Partner/Innen gestiftet. Zusätzlich können sich Produzentinnen für den FemPower-Sonderpreis bewerben.

Weitere Informationen

Einreichschluss: 16. Dezember 2013
Geförderte Projekte: Einführung von qualitativen und innovativen Breitbanddiensten und -anwendungen. Forschung und vorwettbewerbliche Entwicklung müssen bereits abgeschlossen sein, das heißt es besteht nur mehr geringes bzw. kein Risiko z.B. Anpassungen aufbauend auf Prototypen.

Förderbare Themen sind z.B. :

  • Innovative Zugangstechnologien
  • Elektronische Behördendienste (e-Government)
  • Elektronische Gesundheitsdienste (e-Health)
  • Digitale Integration (e-Inclusion)
  • Elektronisches Lernen (e-Learning)
  • Elektronische Dienste zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
  • Vertrauen und Sicherheit
  • Unterstützungsdienste für KMUs
  • Sonstige Themen zur Erhöhung des Nutzens von Breitbandanwendungen

Weiters soll die innovative Verwertung von Forschungsergebnissen unterstützt und der Breitbandausbau (Infrastrukturerweiterung, Glasfaser etc.) sowie die Schaffung eines qualitativen, innovativen, preiswerten und verfügbaren Zugangs gefördert werden.

Konsortium: möglich

Förderquote:  max. 25% der Projektkosten auf Basis der De-Minimis Verordnung, oder max. 20% der Projektkosten auf Basis der KMU Freistellungsverordnung (10% Mittlere Unternehmen, 20% Kleine Unternehmen). Maximale Förderhöhe 500.000€.

Förderdetails: Barzuschüsse. Förderbar sind Personalkosten, Investitionskosten, Reisekosten, Sach- & Materialkosten und Drittkosten.

Projektdauer: 6 bis 36 Monate

Nähere Informationen zum FFG AT:net Programm

Deminimis: ja

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Einreichung: laufend, VOR Beginn des Vorhabens

Antragsteller: KMU-Tourismusbetriebe mit hohem Auslandsumsatzanteil.

Förderbare Kosten: Betriebsmittelkredit, maximal möglicher Kreditbetrag etwa 5,75% des Auslandsumsatzes

weitere Informationen bei der ÖHT

Einreichung: laufend VOR Beginn des Vorhabens

Fördergegenstand/Antragsteller: vertikale Kooperation von Organisationen/Unternehmen (mind. 50% aus dem Bereich Tourismus), die gemeinsame, innovative Angebote, Produkte, Vertriebskooperationen entwickeln. Gewisse “Mindestprojektgröße” erforderlich (Bettenzahl, Sitzplatzzahl in der Gastronomie).

Förderbare Kosten: externe Kosten, keine internen Personalkosten; Zuschuss bis 50%, max. 200.000 € Fördersumme

Deminimis: ja

weitere Informationen bei der ÖHT

Einreichung: laufend VOR Beginn des Vorhabens

Fördergegenstand: Restrukturierungsvorhaben

Antragsteller: Kleine und mittlere Unternehmen aus dem Bereich Tourismus/Freizeit, in Umstrukturierungsphase, insbesondere wenn sie von hoher touristischer Bedeutung sind (z.B. in einer Region, die touristisch nicht gut versorgt ist).

Förderung: durch

  • Übernahme einer Haftung
  • Zinsenzuschuss von max. 2% für Fremdkapital
  • Landesbeteiligung in mindestens gleicher Höhe ist Voraussetzung
  • Übernahme der Kosten des Sanierungskonzeptes oder von Coachingleistungen

Projektgröße: 100.000 € bis 2 Mio. €

weitere Informationen bei der ÖHT

Einreichung: laufend VOR Beginn des Vorhabens

Fördergegenstand/Antragsteller: Gründung oder Übernahme von touristischen KMUs, im Unterschied zur TOP-Tourismus-Förderung von bestehenden Unternehmen, werden im Bereich Gründung/Übernahme auch Betriebe OHNE touristische Relevanz gefördert.

Voraussetzungen an die/den JungunternehmerIn: in den letzten 5 Jahren unselbständig tätig gewesen, Aufgabe dieser Tätigkeit im Zuge der Gründung/Übernahme, notwendige Qualifikationen, maßgebliche Beteiligung am zu gründenden/übernehmenden Unternehmen

nicht förderbar: Gastronomie in Einkaufszentren

Förderbare Kosten:

immaterielle Gründungs- und Startkosten (mind. 5.000 €): Zuschuss bis 25%, max. 200.000 €
materielle Kosten (bauliche Maßnahmen, Einrichtung, Erwerb eines Unternehmens, mind. 20.000 €): Zuschuss bis 5% (bei Projektkosten bis 1 Mio. €) oder geförderter Kredit (Projektkosten zwischen 1 und 3 Mio. €)

Deminimis: nur die Förderung der immateriellen Kosten

weitere Informationen bei der ÖHT

Einreichung: laufend VOR Beginn des Vorhabens

Fördergegenstand: Investitionsvorhaben

Antragsteller: Kleine und mittlere Unternehmen aus dem Bereich Tourismus/Freizeit. Betriebe ohne touristische Bedeutung können nur über Haftungsinstrumente gefördert werden, Betriebe mit touristischer Relevanz auch über Zuschüsse und geförderte Kredite.

Übersicht Fördermöglichkeiten der ÖHT

Förderoptionen für Betriebe mit touristischer Relevanz:

Projektgröße: 10.000 € bis 1 Mio. €: TOP-Zuschuss von max. 5%

Projektgröße: 1 bis 3 Mio. €: TOP-Kredit mit Zinsenzuschuss in Höhe von 1-2% über 10 Jahre, Kredithöhe 50 – 70% der förderbaren Kosten.

weitere Informationen bei der ÖHT

Einreichung: laufend VOR Beginn mit dem Investitionsvorhaben

Fördergegenstand: Unter dem Titel “Erhöhung der Wertschöpfung bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen” fördert die aws Projekte, die der Erhöhung der Wertschöpfung dienen u.a. innovative Produkte/Verfahren einführen, Erhöhung Veredelungsgrad, Qualität, Hygiene, Rückverfolgbarkeit, Ressourceneffizienz, Umweltstandards, …

Antragsteller: Kleine und mittlere Unternehmen und Zwischenunternehmen (bis 750 Mitarbeiter/-innen bzw. bis zu EUR 200 Mio. Umsatz). Branche: Produktion und produktionsnahe Dienstleistung aus dem Bereich der Erstverarbeitung von landwirtschaftlichen Urprodukten.

Projektgrößen ab 250.000 €, Ausnahme: ab 85.000 € im Bereich Ölkürbis, Kräuter, Kleinalternativen; ab 40.000 € bei immateriellen Projekten

Förderbare Kosten: materielle und immaterielle Investitionen, z.b. Bauinvestitionen, Maschineninvestitionen, Erwerb von Immobilien, externe Entwicklungs- und Beratungskosten, NICHT aber interne Personalkosten

Förderhöhe:  5 – 20% Zuschuss

Kombination: mit erp-Landwirtschaftskredit

weitere Informationen bei der aws

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