Einreichfrist: Der Antrag ist innerhalb von 6 Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses zu stellen

Das Arbeitsmarktservice fördert Ein-Personen-Unternehmen bei der Einstellung der ersten Arbeitnehmerin/des ersten Arbeitnehmers mittels Zuschuss zum Bruttogehalt. (more…)

Einreichschluss: 30.03.2017, 12.00 Uhr

Gesucht werden Projekte, die eine Bewusstseinsbildung zum Thema Erneuerbare Energien, Energieeinsparung & Energieeffizienz anregen. Das Programm richtet sich an alle Schulen in den österreichweit mehr als 100 Klima- und Energie-Modellregionen.

Förderbare Unternehmen
Antragstellungsberechtigt ist die jeweilige Trägerorganisation der bestehenden Klima- und Energie-Modellregion.

Förderbare Projekte – Anforderungen
Maximal ein Klimaschulen-Projekt zum genannten Thema darf pro Region beauftragt werden. Bei einer Mindestlaufzeit von einem Semester soll das Projekt in Zusammenarbeit zwischen der Klima- und Energie-Modellregion und folgenden Zielgruppen umgesetzt werden:

  • mindestens drei (maximal fünf) Schulen aller Schultypen und Schulstufen, die in der aktiven Klima- und Energie-Modellregion angesiedelt sind. (Hierbei ist die aktive Einbindung von SchülerInnen, LehrerInnen, Eltern, DirektorInnen sowie weiteren schulischen Personals in alle Phasen des Projekts wünschenswert.)
  • wenn möglich Unternehmen, Vereinen, anderen Institutionen in der Klima- und Energie-Modellregion

Achtung: Regionsüberschreitende Projekte (Schulen aus unterschiedlichen Regionen im selben Projekt) sind nicht vorgesehen.
Klima-und Energie-Modellregionen, die im Rahmen der letzten Ausschreibungen schon ein Klimaschulen-Projekt umgesetzt haben bzw. umsetzen, können grundsätzlich wieder einreichen, müssen aber Initiativen zur langfristigen Verankerung des Energiethemas in der Schule setzen.
Doppelbeauftragung ist nicht möglich

Thematische Schwerpunkte
Mit den Projekten soll das Bewusstsein für erneuerbare Energien, Energieeinsparung und Energieeffizienz und e-Mobilität geprägt werden. Wesentlich ist die Erhebung der Energieverbrauchssituation der Schule gemeinsam mit den SchülerInnen, sodass diese mit Unterstützung des Modellregionsmanagers / der Modellregionsmanagerin daraus Handlungspotenziale und konkrete Maßnahmen ableiten können.

Förderbare Kosten
Sowohl die koordinierende Tätigkeit der Modellregion, als auch die durchgeführten Projekte in den beteiligten Schulen werden unterstützt. Es können nur im Projektzeitraum anfallende Kosten berücksichtigt werden. Der maximale Investitionsbetrag pro Klimaschulen-Projekt beträgt 3.000 Euro. Großinvestitionen sind nicht möglich.
Pro Schule kann der Aufwand einer Lehrkraft mit max. 250 Euro abgegolten werden.
LehrerInnenstunden und LeherInnenfortbildung generell können nicht abgegolten werden.

Finanzierungsvolumen
Das Gesamtbudget umfasst 0,4 Mio Euro. Für jedes Klimaschulen-Projekt stehen max. 22.000 Euro zur Verfügung. (Sofern die Gesamtprojektkosten höher sind, muss eine Finanzierungsbestätigung über die Differenz vorgelegt werden.) Für den Teil der Projektarbeit, den die Klima- und Energie-Modellregion verantwortet stehen davon 9.000 Euro zur Verfügung.

Auszahlung
Die ersten 70% des beauftragten Volumens werden etwa einen Monat nach Übermittlung des unterzeichneten Vertrags ausgezahlt. Die Weitergabe der finanziellen Mittel an die Schule obliegt der Modellregion. Die Auszahlung der restlichen 30% erfolgt mit positiver Evaluierung des Endberichts.

Einreichung, Ablauf und Auswahl
Die jeweilige Trägerorganisation der bestehenden Klima- und Energie-Modellregion tritt als Einreicher auf und ist im Falle einer Genehmigung der Vertragspartner des Klima-und Energiefonds, vertreten durch die KPC (Kommunalkredit Public Consulting) als Abwicklungsstelle.
Nach der Registrierung auf der Website des Klima- und Energiefonds (www.klimafonds.gv.at) erfolgt die Einreichung über www.klimafonds.gv.at/klimaschulen.
Folgende Unterlagen sind dazu notwendig:

  • Antrag
  • Leistungsverzeichnis
  • Zustimmungserklärung
  • Protokoll des Planungstrefens
  • eventuell Kofinanzierungsbestätigung

Abgabe Endbericht: spätestens 28.07.2018.
Eine im Projektrahmen erstellte Anleitung zur Durchführung des Projekts mit Vorbildwirkung (diese wird auf der Programmwebsite veröffentlicht und verbreitet) und eine nachhaltig organisierte Abschlussveranstaltung zur öffentlichkeitswirksamen Präsentation der Ergebnisse sind ebenfalls verpflichtend.

Weitere Informationen
www.klimaschulen.at
www.klimafonds.gv.at/klimaschulen
www.klimaundenergiemodellregionen.at

Kontaktpersonen
DI Wolfgang Löffler
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Dr. Stephanie Haslinger
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