Mit dem Call „Voraus!Denken“ will die Steirische Wirtschaftsförderung SFG den Wirtschafts- und Produktionsstandort Steiermark und seine Unternehmen im Hinblick auf „Smart Production & Services“ im Spitzenfeld halten.

Alle gewinnorientierten, steirischen Unternehmen, unabhängig von Region und Unternehmensgröße, können für ihre technologiebasierten F&E-Projekte oder Dienstleistungsentwicklungen eine Förderung beantragen, wenn diese einen wesentlichen Beitrag zum Thema “Smart Production and Services” leisten und über den Stand der Technik hinausgehen.

Die Projekte /Dienstleistungsentwicklungen müssen entweder

  • eine flexiblere Produktion ermöglichen (Losgröße 1, Individualisierung von Produkten, Cyber-physische Systeme, Mensch-Maschine-Interface etc.),
  • die Herstellung hochwertigerer Produkte erlauben (neuartige Materialien und Oberflächentechnologien, Nanotechnologien, IKT-Integration, industrielle Biotechnologien etc.), oder
  • die Effizienz der Produktion erhöhen (Ressourcen – und Rohstoffeffizienz, Zuverlässigkeit, Virtualisierung, Eco-Design etc.).

Die Projektbeurteilung erfolgt durch eine ExpertInnenjury. Bewertungskriterien  sind  Innovationsgehalt, Qualität, potenzielle Wirkung, Beitrag zur Stärkung der steirischen Exzellenz sowie ökonomisches Verwertungspotenzial. Die Projekte müssen ein Projektvolumen zwischen 100.000 und einer Million Euro haben und dürfen bis zu zwei Jahre dauern.

Gefördert werden Personalkosten, Nutzung von F&E-Infrastruktur, Leistungen Dritter (z. B. Forschungseinrichtungen, BeraterInnen etc.), Sach- und Materialkosten und anteilige Gemeinkosten/Overhead, sofern sie im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Projekt stehen.

Die Förderung erfolgt als Barzuschuss, der abhängig von der Unternehmensgröße zwischen 25% und 45% der förderbaren Kosten liegt. Kooperation wird zurätzlich belohnt. Arbeiten mindestens zwei Unternehmen in einem Projekt zusammen uns ist mindestens ein Partner ein KMU oder eine Forschungseinrichtung ist ein Bonus bis zu 15% möglich.

Wie (fast) immer werden nur Kosten gefördert, die NACH dem EINLANGEN des Förderansuchens anfallen.
ACHTUNG, das bedeutet:Das Projekt darf nicht vor dem Einlangen des Antrages in der SFG BEGONNEN haben. Als Projektbeginn gilt bereits die Bestellung oder jede andere Verpflichtung, die das Vorhaben unumkehrbar macht!

Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der SFG: Voraus!Denken

Einreichfrist: 15. Jänner bis 18. März 2015

Die Wirtschaftsagentur Wien sucht Geschäftsideen und Projekte mit zumindest regionalem Alleinstellungsmerkmal von jungen UnternehmerInnen und GründerInnen. (more…)

Einreichung bis: 31.07.2019

Das kreative Produkt (creative_project) existiert bereits? Dann ist jetzt die Vermarktung wichtig. Die unterstützt die Wirtschaftsagentur. (more…)

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