Nächste Cut-off-Dates
Modul “Ideen finden”: u. a. 16.04 und 15.05 2018
Modul “Ideen zünden” & “Ideen zünden Plus”: u. a. 30.04. und 30.07
(mehr CoDs sind unter „Termine“ gelistet)

Bis zu 50 % / 60.000 Euro Zuschuss zur Entwicklung und Umsetzung neuer Business-Ideen!
Besonders digitale Produkte & Dienstleistungen sind gefragt. (more…)

Das Kärntner Arbeitsmarktservice bietet folgende Förderungen für Unternehmen und Einrichtungen an, die Arbeitssuchende anstellen beziehungsweise qualifizieren wollen.

Eingliederungsbeihilfe „Come Back“
Das AMS Kärnten unterstützt Unternehmen bei der Einstellung von Arbeitssuchenden ab 45 bzw. 50 Jahren mit individuellen Lohnkostenzuschüssen. Auch die Anstellung jüngerer Arbeitssuchender und Langzeitarbeitsloser wird gefördert.
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Förderung für EPUs, die die erste Mitarbeiterin / den ersten Mitarbeiter einstellen wollen
Hier haben Kärntner ArbeitgeberInnen die Chance, ein Viertel des laufenden Bruttoentgelts als Beihilfe ausbezahlt zu bekommen.
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Implacement-Stiftung: Ausbildung nach Maß
Mit diesem Programm können sich Kärntner Unternehmen MitarbeiterInnen ins Team holen, die in Arbeitsstiftungen so qualifiziert werden, dass sie exakt dem Bedarf des Unternehmens gerecht werden. Die Höhe des Zuschusses zum Schulungsarbeitslosengeld wird individuell ausverhandelt.
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Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Das Kärntner Arbeitsmarktservice fördert Unternehmen, die gering qualifizierte und ältere ArbeitnehmerInnen ausbilden lassen wollen mit bis zu 50% (maximal 10.000 Euro) Zuschuss zu Kurs- und Personalkosten.
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Förderung der Lehrausbildung
Kärntner Unternehmen und Einrichtungen, die Lehrlinge ausbilden, können Zuschüsse zu den Ausbildungskosten beantragen; möglich sind monatliche Zuschüsse zwischen 400 und 755 Euro für bis zu 3 Jahre.
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Innovationsprojekte von Unternehmen und Forschungseinrichtungen werden in Kärnten unter anderem vom Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF) gefördert. Hier stellen wir einige der Förderungen vor. (more…)

Der KWF unterstützt Internationalisierungsvorhaben – insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen – mit verschiedenen Förderungen. (more…)

Laufende Einreichung bis 31. Dezember 2020

Der Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds unterstützt KMUs, die sich international ausrichten wollen. (more…)

Nächste Einreichmöglichkeit: voraussichtlich ab September 2018

Der Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds unterstützt KMU beim Einstieg in den internationalen Markt.

Förderbare Unternehmen
Kärntner KMU aus den Bereichen Gewerbe, Industrie, produktionsnahe Dienstleistungen oder Handel

Förderbare Projekte

  • nachhaltige Vorhaben, die die Aufnahme oder Neuorientierung von internationalen Geschäftsbeziehungen und / oder die Erschließung neuer Märkte zum Ziel haben
  • Einführung bestehender oder neuer Produkte in einem ausländischen Markt
  • Erstellung eines Internationalisierungskonzeptes und eines darauf aufbauenden Maßnahmenplanes
  • Maßnahmen, die zu einer erheblichen Stärkung der Exportorientierung führen

Maximale Projektdauer: 2 Jahre
Mindestprojektkosten: 10.000 Euro

Förderbare Kosten
Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung eines Internationalisierungskonzepts, eines darauf aufbauenden Maßnahmenplans und konkreter Umsetzungsschritte

Förderung
50 % Zuschuss
(De-minimis möglich)

Auszahlung
Teilzahlung von max. 50 % nach Projektabschluss, Schlusszahlung nach Erreichen der Zielsetzung und Berichtslegung

Einreichung
Die Einreichung hat vor Projektbeginn zu erfolgen und kann elektronisch abgewickelt werden.

Termine
Der neue Einreichzeitraum wird erst bekanntgegeben (Beginn voraussichtlich im September 2018).
Zuletzt: 01.09.2017 bis 31.10.2017.

Kontakt
+43-463 55 800 0
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Mehr Informationen erhalten Sie auf der Website des KWF.

Einreichung bis 30. April 2018 (12:00 Uhr) möglich

Der Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds unterstützt Unis und FHs mit innovativen Geschäftsideen. (more…)

In Österreich haben Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben einen steuerlichen Vorteil. Sie können für Forschungs- und Entwicklungsaufwände nachträglich eine sogenannte Forschungsprämie gemäß § 108c Einkommensteuergesetz (EStG) beim Finanzamt geltend machen.

Für die Wirtschaftsjahre 2016 und 2017 können 12% der gesamten anerkennbaren Forschungsaufwendungen als Forschungsprämie geltend gemacht werden. Noch unter der vorigen Bundesregierung wurde beschlossen, die Forschungsprämie auf 14% anzuheben, wobei die Erhöhung ab dem Wirtschaftsjahr 2018 in Kraft tritt.  (more…)

Antragstellung laufend möglich

Mit diesem Programm können sich Unternehmen MitarbeiterInnen ins Team holen, die in Arbeitsstiftungen so qualifiziert werden, dass sie exakt dem Bedarf des Unternehmens gerecht werden. (more…)

Das AMS Kärnten unterstützt die Qualifizierung von MitarbeiterInnen mit verschiedenen Instrumenten. (more…)

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