Einreichung laufend möglich

Das AMS Kärnten fördert Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die Lehrlinge ausbilden, mit Zuschüssen zu den Ausbildungskosten. (more…)

Einreichung laufend möglich

Das AMS Kärnten unterstützt Unternehmen bei der Einstellung von Arbeitssuchenden ab 45 bzw. 50 Jahren mit Lohnkostenzuschüssen. Auch die Anstellung jüngerer Arbeitssuchender wird gefördert. (more…)

Zur Einreichfrist: laufend; der Antrag ist innerhalb von 6 Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses zu stellen

Förderbare Unternehmen
Diese Förderung können Ein-Personen-Unternehmen (unter besonderen Voraussetzungen auch Personen- oder Kapitalgesellschaften) erhalten, wenn

  • der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin seit mehr als 3 Monaten über eine Kranken- und Pensionsversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) verfügt und
  • der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin nach fünf Jahren wieder oder erstmalig einen Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin in diesem Unternehmen vollversicherungspflichtig beschäftigt
  • das Arbeitsverhältnis länger als zwei Monate dauert

Was ist förderbar?
Gefördert werden kann das vollversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis von

  • arbeitslosen Personen, die seit mindestens zwei Wochen beim AMS vorgemerkt sind und
  • von vorgemerkten Arbeitsuchenden unmittelbar nach abgeschlossener Ausbildung

Es muss ein Arbeitsverhältnis begründet werden, das mindestens 50% der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden umfasst.

Finanzierungsvolumen
Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin erhält ein Viertel des laufenden Bruttoentgelts als Beihilfe ausbezahlt.
Die anerkennbare Obergrenze für die Beihilfe ist die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage für das laufende Bruttoentgelt auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung.

Auszahlung
Die Beihilfe wird maximal für die Dauer eines Jahres gewährt.

Einreichung
Der Antrag sollte innerhalb der ersten 6 Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses gestellt werden. Die Abwicklung läuft über die für den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin zuständige regionale Geschäftsstelle des AMS.

Kontakt
AMS Kärnten, Landesgeschäftsstelle
Rudolfsbahngürtel 42
9021 Klagenfurt
Tel: (0463) 3831
Fax: (0463) 3831-190
Mail: email hidden; JavaScript is required

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des AMS.

Diese Förderung gibt es auch für Wiener Unternehmen. Generell sind viele Förderungen, die das AMS auf regionaler Ebene bietet, auch in anderen oder sogar allen Bundesländern verfügbar.

Die kommende Einreichfrist startet voraussichtlich im 2. Halbjahr 2018

Der Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds unterstützt KMU, die eine Assistenz zur Umsetzung eines Internationalisierungsprojekts einstellen wollen, mit bis zu 50% Gehaltskostenzuschuss. (more…)

Die Einreichung ist voraussichtlich ab Juli 2018 möglich

Der Innovations- und Forschungspreis wird jährlich vom Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds vergeben. (more…)

Die nächste Einreichmöglichkeit gibt es voraussichtlich ab September 2019.

Der Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds unterstützt KMU, die eine Assistenz zur Umsetzung innovativer Projekte einstellen möchten, mit bis zu 50% Gehaltskostenzuschuss. (more…)

Einreichfrist: 1.6.-31.8.2018

Der Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds unterstützt bestehende oder neu gegründete Unternehmen bei der Vermarktung von innovativen Produkten beziehungsweise Dienstleistungen in Österreich. (more…)

Laufende Einreichung bis 31. Dezember 2020

Der Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds unterstützt Unternehmen, die mit ihren Projekten das Innovationssystem Kärntens stärken. (more…)

Nächste Einreichmöglichkeit: voraussichtlich ab April 2018

Der Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds unterstützt GründerInnen und Start-ups mit innovativen Projektideen. Gefragt sind zum Beispiel Einreichungen zum Thema Informations- und Kommunikationstechnologie. (more…)

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