.. noch rasch einreichen! Die Ausschreibung läuft noch bis zum 3. Februar 2012.
Einreichen können:
- EntwicklerInnen
- AnbieterInnen
.. noch rasch einreichen! Die Ausschreibung läuft noch bis zum 3. Februar 2012.
Einreichen können:
Deadline: 3.2.2012
Deadline: 25.11.2011
Einreichfrist: 21. September 2011, 12:00 Uhr via eCall bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)
Förderung: für Unternehmen, Forschungseinrichtungen (ausgenommen Privatuniversitäten), wissenschaftsorientierte Organisationen, EinzelforscherInnen und Gemeinden.
Ziel dieser insgesamt 5. Ausschreibung ist es, den Übergang zu einer nachhaltigen Energieversorgung mit hohem Anteil Erneuerbarer Energie voranzutreiben. Durch grundlegende Forschungsarbeiten, kooperative Technologieentwicklungen und Begleitmaßnahmen sowie durch Unterstützung der industriellen Umsetzung sollen klima- und energierelevante Innovationen gefördert und/oder ihre Markteinführung unterstützt werden. Gesamtbudget 30 Mio. Euro.
Fünf Schwerpunkte:
Deadline: 20. Juli 2011 (12:00), via eCall bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)
Förderung: Diese Forschungs- und Technologie-Förderschiene des BMVIT (gesamt 3,5 Mio. Euro), administriert von der FFG, richtet sich an Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Ziel ist, die energetische Effizienz von „Gebäuden der Zukunft“ derart zu erhöhen, dass die treibhausrelevanten Emissionen auf Null reduziert werden.
Die 3. Ausschreibung Haus der Zukunft Plus hat vier Schwerpunkte mit unterschiedlichen Einreichfristen (für Industrielle Umsetzung innovativer Technologien sowie Demonstrationsgebäude siehe Haus der Zukunft Plus (2)):
Deadline: 8. Mai 2012
Förderhöhe: Max. 75% der Fördersumme. Durchschnittlich 0,5 – 2,5 Mio. Euro.
Projektdauer: Max. 3 Jahre
Die Europäische Kommission hat im Rahmen des Informationssystems für den Strategieplan für Energietechnologie (SETIS) eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Wissenszentrum für Energieforschung (Energy Research Knowledge Centre – ERKC) veröffentlicht.
Das ERKC soll Informationen über die Energieforschung und -demonstration in der EU und darüber hinaus erfassen, auswerten, präsentieren und verbreiten. Das ERKC soll außerdem allen Interessenvertretern den Zugang zu einem gemeinsamen Informations- und Wissenspool im Bereich der Energieforschung ermöglichen, sodass ihre Kommunikation erleichtert und das Innovationstempo erhöht wird
Einreichfrist: Laufend. Der Bearbeitungsprozess dauert ca. 6 Wochen.
Hintergrund: Österreichs Wirtschaft ist von Klein- und Mittelbetrieben (KMU) geprägt. Die insgesamt ca. 280.000 KMU weisen ein hohes Potenzial zur Einsparung von Energie ein, wodurch auch Treibhausgase reduziert werden können. Durch finanzielle Förderungen, den Energieeffizienzscheck, sollen standardisierte und unabhängige Energieberatungen in den Betrieben durchgeführt werden. Die Wirtschaftskammer Österreich, vertreten durch das Energieinstitut der Wirtschaft, beteiligt sich an dieser Initiative. Mit der konkreten Umsetzung ist die Kommunalkredit Public Consulting GmbH betraut.
Die Initiative verfolgt u.a. folgende Ziele: Bewusstseinsbildung bei Unternehmern und MitarbeiterInnen durch Information, Beratung, standardisierte Schulungen, standardisierte Erfolgskontrolle; raschere Umsetzung von betriebswirtschaftlich sinnvollen Energieeffizienzmaßnahmen aus der Energieberatung; Entwicklung von beispielhaften Vermeidungsstrategien und Lösungsansätzen zur Reduktion von Treibhausgasen; Einsatz höchst-effizienter Energietechnologien und erneuerbarer Energien.
Einreichfrist: 14.12.2010, 15:30h (2. Aufruf)
Geförderte Projekte: Mit den Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung werden grenzüberschreitende Projekte zwischen Österreichisch und Slowenien kofinanziert. Die Projekte/Aktivitäten müssen ihre grenzübergreifende Wirkung im zuschussfähigen Gebiet des Programms haben. Die Projektpartner müssen mindestens zwei der vier grenzübergreifenden Kooperationskriterien erfüllen: gemeinsame Entwicklung, gemeinsame Umsetzung, gemeinsames Personal, gemeinsame Finanzierung. Jede Projekteinreichung soll nur in einer der folgenden Prioritätenachsen beantragt werden.
Einreichfrist: 15.12.2010, 17 Uhr
Geförderte Projekte: Es können umfassende Sanierungsprojekte von betrieblich genutzten Gebäuden gefördert werden. Unter die umfassenden Sanierungsmaßnahmen fallen Herstellungsmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes (Stichwort thermisch-energetische Gebäudesanierung) sowie Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energieträger und zur Steigerung der Energieeffizienz. Insbesondere gefördert werden Sanierungen zu a) Passivhaus, b) Plusenergiehaus, c) Nullemissionsgebäuden und d) umfassender Einsatz von ökologischen Baustoffen.