Die Kommunalkredit Public Consulting ist verantwortlich für die folgenden, für Betriebe relevanten, Förderungen aus dem Programmschwerpunkt klima:aktiv mobil:

Sonderaktion Elektrofahrräder
: Gefördert wird die Anschaffung von bis zu 50 Elektrofahrrädern in der Höhe von € 200 bzw. € 400 pro Fahrrad (bei nachgewiesenem Einsatz von Ökostrom), jedoch max. 30 % der umweltrelevanten Investitionskosten (De-minimis), elektronische Antragstellung vor Lieferung bis spätestens 31.12.2012

Fahrzeuge mit alternativem Antrieb und Elektromobilität: Förderung von bis zu 10 alternativ betriebenen bzw. Umrüstung von 10 mit fossilen Treibstoffen betriebenen Fahrzeugen auf Erdgas-/Biogas-, Elektro-, Pflanzenöl-, Biodiesel- oder Superehtanolbetrieb im Zuge einer Flottenumstellung, Förderhöhe: € 200 – 5000 je Fahrzeug, max. 30 % der umweltrelevanten Investitionskosten, elektronische Antragstellung vor Lieferung

Sonderaktion E-Ladestationen: Die Aktion umfasst Förderungen für die Errichtung von max. 50 E-Ladestationen, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge zur Verfügung stellen. Förderhöhe: € 250 (für einspurige Fahrzeuge) bzw. € 500 (für mehrspurige), aber max. 30 % der umweltrelevanten Investitionskosten, Antragstellung elektronisch vor Lieferung bis 31.12.2012

Mobilitätsmanagement in Betrieben: Gefördert werden Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von klimarelevanten Gasen bzw. Stickoxid- und Feinstaubemissionen. Darin beinhaltet sind: Investitionen (u.a. Umstellung von Transportsystemen, Verkehrsinformations-, Leit- und Auskunftssysteme, Public Awareness-Maßnahmen), Betriebskosten, extern erbrachte immaterielle Leistungen. Förderhöhe: max. 30 % der förderungsfähigen Kosten, Antragstellung vor Projektbeginn

Mobilitätsmanagement für Freizeit und Tourismus: Förderrahmenbedingungen siehe Mobilitätsmanagement in Betrieben, anwendbar für Tourismusbetriebe

Mobilitätsmanagement für den Radverkehr: Damit werden österreichische Unternehmen bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Forcierung des Radverkehrs unterstützt. Gefördert werden Investitionen (z.B. Rad- und Fußgängerverkehrsanlagen, Verleihsysteme, Forcierung des Fahrrad- und Elektrofahrradeinsatzes), Betriebskosten, externe immaterielle Leistungen. Förderquote: 5 – 30 % der förderungsfähigen Kosten, Einreichung vor Projektbeginn

Das Lebensministerium fördert außerdem Verkehrsmaßnahmen in Betrieben: Dies umfasst Fahrzeug- bzw. Flottenumrüstungen auf CO2-ärmere oder –neutrale Treibstoffe und Investitionen zur CO2-relevanten Transportrationalisierung bzw. verlagerung, die Umrüstung von Fuhrparks. Förderhöhe: 20 % der förderungsfähigen Kosten, Zuschläge bis zu 10 % möglich. Einreichung vor Errichtung der Anlage

Details zu den betrieblichen Verkehrs- und Mobilitätsförderungen finden Sie hier

Einreichfrist: 15.11.2012

Mit dem Programm „Forschung zugunsten von KMU“ aus dem 7. Rahmenprogramm – “Kapazitäten” werden sowohl forschungsintensive KMU angesprochen, die zusätzlich zu ihrer Kernexpertise Forschungsleistungen zukaufen wollen als auch KMU, die selbst über keine oder nur geringe Forschungskapazitäten verfügen.

Thematisch gibt es keine Vorgaben. Förderbar sind neben externer Forschung und Entwicklung auch Demonstrationsaktivitäten (zB Testen produktähnlicher Prototypen), Schulungs- und Verbreitungstätigkeit sowie Verwaltungsaufwände.  Die Forschungsdienstleister (Universitäten, Fachhochschulen, High-tech Unternehmen etc.) werden zu 100% über die Förderung finanziert. Die Förderhöhe beträgt max. 110% der an die Forschungsdienstleister ausgelagerten Arbeiten.

Die antragstellenden KMU sind Auftraggeber und Hauptnutzer der Projektergebnisse. Ihr Beitrag zum Projekt betrifft neben der anfänglichen Spezifizierung der Auftragsforschung vor allem die Phase des Testens und der Validierung.

Derzeit liegt ein Orientation Paper zur Ausschreibung vor. Die genauen Ausschreibungsunterlagen werden für Mitte Juli erwartet.

Facts:

Projektlaufzeit: 1-2 Jahre

Anzahl benötigter Partner: 5 – 10

Einreichfenster: 10.07. – 15.11.2012

Einreichung: laufend möglich, jedoch vor Baubeginn (Lieferdatum relevant)

Zielgruppe
: Betriebe und Personen, die am Markt ein Produkt oder eine Dienstleistung anbieten und eine wasserrechtlich und gewerberechtlich relevante Betriebsanlage betreiben oder besitzen.

Gefördert werden
:

  • abwasserbezogene Maßnahmen innerbetrieblicher Art (Verbesserung der Beschaffenheit betrieblicher Abwässer)
  • betriebliche Abwasserbehandlungsanlagen (Vorreinigungsmaßnahmen, Kläranlagen)
  • Umstellung auf wasservermeidende und wassersparende Technologien (Minimierung der in Produktionsprozessen notwendigen Wassermengen)
  • Einrichtungen zur Verwertung und Nutzung der in Anlagen anfallenden und wieder zu gewinnenden, erneuerbaren Energieträger
  • Umsetzung von Energiesparmaßnahmen (insgesamt maximal im Ausmaß des Energiebedarfes der betrieblichen Abwasserbehand-lungs- und -ableitungsanlage)

Förderrahmenbedingungen: Es werden jene Investitionskosten gefördert, die zur Erreichung eines höheren als des aufgrund von Gemeinschaftsnormen geforderten Umweltschutzniveaus erforderlich sind. Die geförderte Maßnahme muss mindestens 5 Jahre in Funktion bleiben.

Förderquoten: 10 % (vorzeitige Umsetzung einer Gemeinschaftsnorm) – 70 % (Studien in kleinen Unternehmen). Die Höhe der Förderung richtet sich insbesondere nach den festgesetzten Grenzwerten und Übergangsfristen.

Förderminima, -maxima: keine

Antragstellung:
Online-Einreichung über www.umweltfoerderung.at

Weitere Informationen finden Sie hier

Beratung: Kommunalkredit Public Consulting GmbH, DI Mag. Alexander Somer, Tel.: 01 31631-290, E-mail: email hidden; JavaScript is required

Die Wirtschaftskammer Wien baut ihr erfolgreiches Service der kostenlosen Antrags-Checks – wie es sie bereits für Förderwerber des ZIT  oder der  Wirtschaftsagentur Wien gibt – aus. Erstmals wird der Antrags-Check nun auch für Projekte im Rahmen des aktuellen departure focus Calls zum Thema Kooperation angeboten.

Der Antrags-Check umfasst 8 Stunden Beratungsleistung durch eine/n BeraterIn aus dem Berater-Pool der WK Wien.

Kontakt Antrags-Check:
Wirtschaftskammer Wien Förderreferat
T 01 514 50 – 1057 | E email hidden; JavaScript is required

Einreichung: laufend möglich, allerdings vor Errichtung der Anlage (Lieferdatum relevant)

Zielgruppe: Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen

Gefördert werden
: Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz bei gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen und in bestehenden Gebäuden sowie zur Wärmerückgewinnung. Im Detail umfasst dies folgende Maßnahmen:

  • Wärmerückgewinnung bzw. Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen (z.B. Druckluftkompressoren, Kälteanlagen, Lüftungsanlagen) sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme
  • Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden (mind. 10 % Energieeinsparung)
  • Beleuchtungsoptimierung in bestehenden Gebäuden (Einbau von Vorschaltgeräten und sensorgeführte Regelung, mind. 10 % Energieeinsparung)
  • Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen und Anlagen mit einem maßgeblichen technologischen und ökologischen Unterschied zur Bestandsanlage
  • Induktionsherde

Förderrahmenbedingungen: Entscheidend für die Förderung ist die erzielte CO2-Einsparung. Maximale Förderhöhe €450 je eingesparter Tonne CO2.

Förderquote: max. 30 % der förderungsfähigen Kosten (Anlage, Planung und Montage)

Mindestinvestition: € 5.000 (Wärmerückgewinnung), € 10.000 (Induktionsherde, sonstige Energiesparmaßnahmen)

De-minimis: Förderung sowohl im Rahmen von De-minimis als auch außerhalb möglich

Antragstellung:
Online-Einreichung über www.umweltfoerderung.at

Hier finden Sie detailliertere Informationen

Beratung: Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Tel.: 01 31631-723, email hidden; JavaScript is required

Einreichung: laufend möglich, allerdings vor Errichtung der Anlage (Lieferdatum relevant)

Zielgruppe: Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen

Gefördert werden
: die thermische Behandlung von Abfällen biogenen Ursprungs, die Substitution fossiler Brennstoffe durch Sekundärbrennstoffe mit biogenem Anteil und Vergärungsanlagen. Dies beinhaltet:

  • Maßnahmen zur Substitution fossiler Brennstoffe durch biogene Roh- und Reststoffe (siehe Liste biogener Roh- und Reststoffe unter www.umweltfoerderung.at/reststoffe)
  • Anlagen, wenn sie ausschließlich mit biogenen Roh- und Reststoffen befeuert werden
  • Vergärungsanlagen: Biogasanlagen, die biogene Roh- und Reststoffe einsetzen und  die erzeugte Elektrizität nicht als “Ökostrom“ einspeisen

Förderrahmenbedingungen: Entscheidend für die Förderung ist die erzielte CO2-Einsparung. Der Anteil biogener Roh- und Reststoffe muss mindestens 95 % der eingesetzten Brennstoffenergie betragen.

Förderquote: max. 30 % der förderungsfähigen Kosten (Anlage, Planung und Montage) – Energetische Nutzung biogener Roh- und Reststoffe: 20 %, Vergärungsanlagen: 25 % bzw. 10 % bei Anlagen, die weniger als 50 % der verwertbaren Abwärme nutzen, Zu diesen Standardförderungssätzen können Zuschläge in Anspruch genommen werden: 5 % Nachhaltigkeitszuschlag (regionale Rohstoffe), 5 % bei gleichzeitiger Umsetzung verschiedener Maßnahmen, 5 % (max € 10.000) EMAS und Umweltzeichenzuschlag.

Mindestinvestition: 10.000 €

De-minimis: Förderung sowohl im Rahmen von „De-minimis“ als auch außerhalb möglich


Antragstellung:
Online-Einreichung über www.umweltfoerderung.at

Hier erhalten Sie detaillierte Informationen

Beratung: Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Tel.: 01 31631-719, email hidden; JavaScript is required

Einreichung: laufend möglich, allerdings vor Errichtung der Anlage (Lieferdatum relevant)

Zielgruppe
: Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen

Gefördert werden
: die Neuerrichtung und Änderung von Biomasse- und geothermischen Anlagen sowie Wärmeverteilnetze zur Nahwärmeversorgung von Unternehmen. Im Detail sind das:

  • Biomasse-Nahwärmeanlagen zur Wärmeversorgung von mindestens zwei räumlich getrennten Objekten (mind. Eines nicht Eigentum des Förderungswerbers),
  • Erneuerung von Biomasse-Heizkesseln in Biomasse-Nahwärmeanlagen
  • Erweiterung von Biomasse-Wärmeverteilnetzen und Anschluss weiterer Abnehmer
  • Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen (Biomasse-KWK)
  • Geothermische Nahwärmeanlagen
  • Wärmeverteilnetze auf Basis industrieller Abwärme


Förderrahmenbedingungen:
Entscheidend für die Förderung ist die erzielte CO2-Einsparung. Die technischen Voraussetzungen sind je nach Anlage unterschiedlich.

Förderquote: max. 35 % der förderungsfähigen Kosten (Anlage, Planung und Montage) – Biomasse KWK: 10 %, Biomassekesseltausch: 15 %, Biomassekessel Neu- und Ausbau, Netzausbau: 25 %, Geothermie: 30 %. Zusätzlich können diese Fördersätze unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden: 5 % Nachhaltigkeitszuschlag, 5 % bei gleichzeitiger Umsetzung verschiedener Maßnahmen, 5 % (max € 10.000) EMAS Umweltzeichenzuschlag.

Mindestinvestition: 10.000 € bzw. 35.000 € bei geothermischen Anlagen

De-minimis: Förderung sowohl im Rahmen von „De-minimis“ als auch außerhalb möglich


Antragstellung:
Online-Einreichung über www.umweltfoerderung.at

Weitere Informationen finden Sie hier

Beratung: Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Tel.: 01 31631-719, email hidden; JavaScript is required

Für das 7. EU Rahmenprogramm der EU für Forschung und Entwicklung (2007 – 2013) sind bereits vor der Eröffnung der letzten grossen Ausschreibungsrunde Orientation Papers verfügbar. Die Ausschreibungen werden voraussichtich am 10. Juli 2012 geöffnet. Die Einreichfristen sind unterschiedlich im Herbst und Winter 2012/2013.
Die Orientation Papers können z.B. auf der Homepage der FFG angesehen werden: http://rp7.ffg.at/op2013The last big central call round for the FP7 – the largest European funding programme for research and development will open probably around 10 July 2012. In order to prepare project proposals in time, there are already orientation papers available for some programmes.
There will be different deadlines in autumn and winter 2012/2013.
The orientation papers can be viewed here:
http://rp7.ffg.at/op2013

Die Kommunalkredit Public Consulting betreut folgende Förderungen des Lebensministeriums aus dem Bereich Energiesparen:

Thermische Gebäudesanierung
: Es handelt sich um eine bis 31.12.2012 befristete Förderungsaktion im Rahmen der Sanierungsoffensive. Die Förderung beinhaltet Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden, die mehr als 20 Jahre alt sind. Förderquote: max. 35 % der förderungsfähigen Kosten, je nach Sanierungsqualität. Die Antragstellung muss vor Baubeginn erfolgen.

Neubau in Niedrigenergiebauweise: Gefördert werden betrieblich genutzte Gebäude in Niedrigbauweise, die die Anforderungen der OIB-Richtlinie beim Heizwärmebedarf um 50 % und beim Kühlbedarf um 20 % unterschreiten. Förderleistung: bis zu 30 %, nur im Rahmen von De-minimis möglich. Antragstellung vor Baubeginn notwendig.

Energiesparen: Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie bei gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen und in Bestandsgebäuden (Heizungsoptimierung, Beleuchtungsoptimierung – Energieeinparung mind. 10 %, Induktionsherde) sowie Wärmerückgewinnung. Förderquote: bis zu 30 %., Antragstellung vor Anlageerrichtung.

LED-Systeme: Gefördert werden LED-Systeme zur Beleuchtung von betrieblich genutzten Objekten (max. 10 Standorte), dies umfasst die Umstellung von konventionellen auf LED-Leuchtmittel und die zusätzliche Installation von Lichtsteuerungssystemen. Einreichfrist: 31.12.2012, Antragstellung: nach Umsetzung des Projektes, Förderleistung: max. 30 %.

Energieeffiziente Antriebe: Die Förderung umfasst den Umstieg auf elektrische Antriebe der Energieeffizienzklasse IE3 (Nennleistung zwischen 0,75 kW und 375 kW) und die Nachrüstung von Drehzahlregelungen. Antragstellung: nach Umsetzung des Projektes bis spät. 31.12.2012, Förderleistung: max. 30 %.

Klimatisierung und Kühlung: Gefördert werden Adsorptions- und Absorptionskältemaschinen bis zu einer Kälteleistung von 750 kW mit Antriebsenergie aus erneuerbaren Energieträgern, industrieller Abwärme oder Fernwärme, Free Cooling-Systeme sowie Prozesskälteanlagen unter Verwendung von alternativen Kältemitteln. Antragstellung: vor Errichtung der Anlage. Förderquote: bis zu 35 %.

Die förderungsfähigen Kosten umfassen Kosten für Material bzw. Anlage, Planung und Montage.

Förderungen des Klima- und Energiefonds zu Energiesparen in Betrieben:

Mustersanierung 2012: Ziel: Zero-Emission im Gebäudebereich. Es werden Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes des Gebäudes auf Niedrigenergiestandard und ergänzend Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz von Erneuerbaren Energien gefördert. Einreichfrist: 19.10.2012, Förderleistung: max. 60 % der umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten.

Energie-Effizienz-Scheck KMUs: Förderung im Moment nicht aktiv.

Energie-Effizienz-Scheck Land- und Forstwirtschaft: Gefördert werden Erst- und Umsetzungsberatungen zur Energieeffizienzsteigerung (pro Betrieb jeweils eine Erst- und eine Umsetzungsberatung). Förderquote: 90 % der Netto-Beratungskosten, max. 675 €.

Details zu den Förderungen „Energiesparen in Betrieben“ können Sie hier finden

Einreichfrist: laufend bis 31.12.2014

Fördergegenstand
: Im Rahmen der Förderungsaktion „Klimaschutz in Gemeinden“ unterstützt das Lebensministerium Maßnahmen zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Energieträgern, sowie Investitionen in Energiesparmaßnahmen. Gefördert werden folgende Projekte:

  • Thermische Gebäudesanierung: Verbesserung des Wärmeschutzes von öffentlichen Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind.
  • Energiesparen in Gebäuden und bei öffentlicher Beleuchtung
  • Heizungsoptimierung
  • Umstellungen von Heizungssystemen (Holzheizungen, Thermische Solaranlagen, Wärmepumpen und Fernwärmeanschlüsse).


Fördermittel gesamt: € 3 Mio. pro Jahr

Förderquote: Für Kommunen umfasst die Förderleistung 60 % des auf den Infoblättern der einzelnen Bereiche angegebenen Förderumfangs (siehe Förderblogartikel „Förderung für Betriebe im Bereich Energieversorgung“ und “KPC betreut Förderungen zu Energiesparmaßnahmen in Betrieben“)

Förderbare Kosten: Nettokosten der Investitionen

Voraussetzung für die Förderbewilligung ist ein Nachweis der Finanzierungsbeteiligung des jeweiligen Bundeslandes (mind. 12 % der Projektkosten)!

Weitere Informationen zu „Klimaschutz in Gemeinden“ finden Sie hier

Mustersanierung 2012
: Umfassende Sanierungsmaßnahmen öffentlicher Gebäude können auch über das Programm des Klima- und Energiefonds “Mustersanierung 2012” gefördert werden. Darin berücksichtigt sind Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes des Gebäudes auf Niedrigenergiestandard (Förderquote: max. 45 % der umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten) und ergänzend dazu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz von Erneuerbaren Energien (Förderhöhe: bis zu 25 %). Einreichfrist: 19.10.2012. Details finden Sie hier

 

Förderblog