Laufende Einreichung möglich.

Unter dem Titel Frontrunner Initiative präsentieren FFG und Austrian Wirtschaftsservices ihr neues gemeinsames Förderprogramm. Ziel ist es sogenannte Frontrunner Unternehmen zu fördern, da sie häufig mit besonders hohen technologischen Herausforderungen und Marktrisiken konfrontiert sind. Frontrunner Unternehmen im Sinne der Frontrunner Initiative sind international aktive Unternehmen, welche in einem hoch kompetitiven Marktumfeld operieren und den Wettbewerb als Technologie- bzw. Innovationsführer prägen.

Im Sinne der Initiative zeigen sich die Frontrunner-Eigenschaften in zwei Wettbewerbs-Dimensionen:

  1. Technologieführer: Verfügen über überlegene technische Produktionsprozesse und in der Regel über die modernste Produktionstechnik. Diese Unternehmen fokussieren auf die Optimierung des Produktionsprozesses in Bezug auf Qualität und Effizienz.
  2. Innovationsführer: Für diese Gruppe steht die Entwicklung neuer Produkt- oder Dienstleistungsinnovationen im Mittelpunkt.

Förderbare Projekte/Kosten:

Variante FFG-Förderung: Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die dem Absichern bzw. Erreichen einer Frontrunner Position dienen und Teil einer unternehmensinternen Frontrunner-Strategie sind.
Förderhöhe: Große Unternehmen. 25% / Mittlere Unternehmen 35% / Kleine Unternehmen 45% in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses

Variante AWS-Förderung: Investitionen in Prototypen, Demonstrationsanlagen sowie Aufbau und Erweiterung von Produktionskapazitäten für die Umsetzung von Produkt- und Verfahrensinnovationen. Förderhöhe: 10% oder bis zu 35% durch Ausnützung mehrere Optionen, abhängig von Standort und Unternehmenscharakteristik, gegebenenfalls auch in Kombination mit einem zinsgünstigen erp-Kredit

 

Projektlaufzeit: max. 36 Monate

De-minimis: nein

Einreichung laufend möglich – DERZEIT BEREITS AUSGESCHÖPFT

Der neue Kreativwirtschaftsscheck stellt einen Zuschuss für KMU dar, die kreativwirtschaftliche Leistungen im Rahmen eines Innovationsvorhabens in Anspruch nehmen.

Unternehmen die ein Innovation- oder Forschungsprojekt durchführen, können sich an kreativwirtschaftliche Leistungserbringer  wenden und deren Beauftragung mit dem Scheck bezahlen.

Förderbar sind vor allem Ideengenerierung, Konzeption, Entwicklung, Anwendung, Umsetzung oder Marktüberleitung im Rahmen eines Innovationsprojekts, wobei folgende kreativwirtschaftliche Kernbereiche anerkannt werden:

  • Design
  • Architektur
  • Multimedia/Spiele
  • Mode
  • Musikwirtschaft, insbesondere Musikverwertung
  • Audiovision und Film, insbesondere Filmverwertung
  • Medien- und Verlagswesen
  • Grafik
  • Werbewirtschaft
  • Kunstmarkt

Facts:

Förderhöhe: max. 5.000 Euro
Förderquote: 100%
Laufzeit: max. 12 Monate
De-minimis-Förderung

ACHTUNG – DERZEIT BEREITS AUSGESCHÖPFT

Er ist da! Wer denn? Der Kreativscheck, der von Unternehmen eingelöst werden kann, die Leistungen aus der Kreativwirtschaft kaufen. Dieses Förderangebot ist explizit für KMU´s gedacht und kann von KMU´s aus allen Bereichen eingelöst werden.

Kosten, die gefördert werden:

  • Kosten für Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer aus der Kreativwirtschaft
  • kreativwirtschaftliche Leistungen (Design, Architektur, Multimedia/Spiele, Mode, Musikwirtschaft/Musikverwertung, Audiovision und Film/Filmverwertung, Medien- und Verlagswesen, Grafik, Werbewirtschaft, Kunstmarkt) zuzuordnen sind
Gefördert wird die Erbringung einer kreativwirtschaftlichen Leistung, welche vom Förderungswerber (KMU) für das im Förderungsansuchen dargestellte Innovationsvorhaben beauftragt und in Anspruch genommen wurde. Die Auszahlung erfolgt immer nach der Leistung!

Finanzierungsvolumen/Scheck: 5.000€ und kann einmal/Jahr beantragt werden.

Der Kreativwirtschaftsscheck kann auch mit anderen Förderungen kombiniert werden.

Hier gibt es nähere Informationen und alle erforderlichen Unterlagen zum download und es wird hier auch digital www.awsg.at eingereicht.

Einreichbar ab: 17.05.2013

Deadline: 17.09.2013

ZIT fördert F&E-Projekte von Wiener Unternehmern in den Feldern industrielle Forschung (IF) oder experimentelle Entwicklung (EE) mit einer klaren ökonomischen Verwertungsperspektive. Die Projekte müssen aktuelle Forschungsfragen behandeln, womit sie über die reine Produktentwicklung und den Stand der Technik hinausweisen.

Förderhöhe: max. 500.000,- EUR (insgesamt beträgt das Budget des Calls 2 Mio. EUR). Bonus von 10.000,- EUR von Projekten, die von Frauen geleitet werden. Prämie für die drei besten Projekte (15.000, 10.000 und 5.000 EUR).

Förderintensität: 45% KMU, 35% MU, 25% Großunternehmen.

Weitere Informationen

Deadline: 8. Mai 2013

Zielsetzung: 1. Steigerung der Energieeffizienz und des vernünftigen Einsatzes von Energie; 2. die Förderung von erneuerbarer Energie und Diversifikation, speziell die Integration in lokale Systeme; sowie 3. die Förderung von erneuerbarer Energie und Energieeffizienz im Transportsektor.

Insgesamt leistet diese Förderschiene einen Beitrag, die umfassenden energiepolitischen Ziele der EU und die EU2020-Strategie zu erreichen. Wichtig ist daher, dass das Projekt einen EU-weiten Impact aufweist.

Schlüsselaktionen 2013:

SAVE – Energieffizienz: Konsumverhalten, Energiedienstleistungen

ALTENER – Neue und erneuerbare Energien: Elektrizitätsgewinnung aus erneuerbaren Energiequellen, Bioenergien

Steer – Energie im Transport: Energie-effizienter Transport, saubere und Energie-effiziente Fahrzeuge

Integrierte Initiativen kombinieren verschiedene Schlüsselaktionen und Prioritäten: Energie, Energieeffizienz und Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden, Build Up – Trainings- und Qualifikationsinitiative in Energieeffizienz und Erneuerbaren (Pfeiler II) (Achtung: nur hier Deadline 28. November 2013), lokales Energie-Leadership, Mobilisierung lokaler Energie-Investitionen.

Förderintensität: max. 75%. Durchschnittlich 0,5–2,5 Mio. EUR pro Projekt.

 

Projektdauer: max. 3 Jahre

Einreichung: online Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (EAWI) (via http://ec.europa.eu/energy/intelligent/call_for_proposals/call_library_en.htm)

Kriterien: Mindestens 3 Partner aus 3 verschiedenen förderbaren Ländern (EU-27, Norwegen, Island, Liechtenstein, Kroatien)

Weitere Informationen

Zum Hintergrund des Preises:

Dieser wird seit 1959 anlässlich des damaligen Gedenkens an den 100. Todestag Erzherzogs Johann von Österreich von der Steiermärkischen Landesregierung verliehen.

Wissenschaftliche Arbeiten aus den Fachgebieten der  Geistes- und/oder Naturwissenschaften, die Erkenntnisse und Forschungsergebnisse zum Land Steiermark bringen, können eingereicht werden.

Der Preis ist mit € 10.900€ dotiert.

Einreichschluss: 18. April 2013 00.00 Uhr

Einreichen können Personen, die eine österreichische oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft besitzen und im Land Steiermark geboren sind oder hier ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Diesen sind Staatsbürgerinnen / Staatsbürger aus Staaten gleichgestellt, die Vertragsparteien des Übereinkommens zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind, soweit es sich aus diesem Übereinkommen ergibt.

Nicht eingereicht werden können: Diplomarbeit, Dissertation oder ein abgeschlossenes Lebenswerk!

Nähere Informationen:

http://www.gesundheit.steiermark.at/cms/ziel/76925500/DE

Maria LADLER
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Tel.: 0316 / 877-2003
Fax: 0316 / 877-3998

Abteilung 8 – Wissenschaft und Gesundheit
Referat für Wissenschaft und Forschung
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Trauttmansdorffgasse 2, 8010 Graz

Das Land Steiermark hat die Ausschreibung des Forschungspreises 2013 geöffnet.

Ziel ist es, hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Forschung in Bezug auf die Steiemark sichtbar zu machen. Der Preis richtet sich an etablierte als auch junge steirische Wissenschafterinnen und Wissenschafter . So möchte das Land in verstärktem Maße zu wissenschaftlichen Leistungen anregen.

Der Forschungspreis wird als Hauptpreis an eine anerkannte Wissenschafterin / einen anerkannten Wissenschafter sowie als Förderungspreis für eine junge Wissenschafterin / einen jungen Wissenschafter vergeben.

Die Höhe des Preises ist € 10.900€/Preiskategorie festgesetzt.

Einreichschluss: 18. April 2013  00.00 Uhr

Die Bewerbung erfolgt ausschließliche elektronisch – das Formular findet sich hier: http://www.gesundheit.steiermark.at/cms/ziel/76925500/DE

weiterführende Informationen finden Sie unter http://www.gesundheit.steiermark.at/cms/ziel/76925500/DE

oder kontaktieren Sie

Frau Maria LADLER
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Tel.: 0316 / 877-2003
Fax: 0316 / 877-3998

Deadline: 13.10.2014

KMU, große Unternehmen sowie GründerInnen und JungunternehmerInnen aus dem Sachgüterbereich, mit Betriebsstätte in Wien, können um max. 100.000 EUR Förderung für innovative Projekte und Investitionen, die im Anlagevermögen aktiviert werden, ansuchen. Einreichen können Unternehmen mit Betriebsstätte in Wien und den ÖNACE-Codes B 05-09, C 10-33, D 35 und E 36-39. Mindestens 20% des Projekts sollen aus Eigenmitteln finanziert werden. Abwicklung (im Unterschied zu allen anderen Förderungen der Wirtschaftsagentur: Akonto zu Projektbeginn!).

Gefördert werden:

  • Bauliche Infrastruktur
  • Maschinen, maschinelle Anlagen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Patente, Lizenzrechte, Know-how
  • Externe Beratungsleistungen, Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
  • Personalkosten

Max. Förderhöhe: 100.000 EUR. Mindestbemessung für KMU und GründerInnen 15.000, für große Unternehmen 100.000 EUR. Die Projektkosten sind erst mit Stichtag der Einreichung anerkennbar. Achtung: De minimis! 15.000 Euro Bonus für besonders smarte Projekte!

Max. Förderintensität: 35%

Max. Dauer: 2 Jahre

Zusätzlich: Arbeitsplatzprämie von 2000 EUR für jeden neu geschaffenen Arbeitsplatz und ebenfalls 2000 EUR, falls eine qualifizierte Frau die Projektleitung ausübt. Sonderpreise von 5000 EUR für Kategorienbeste.

Weitere Informationen

Deadline: laufend, Cut-off immer zu Quartalsende

Wiener Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen können für die erstmalige Durchführung einer Maßnahme eine Förderung von bis zu 50.000 EUR erhalten. Ziel ist, neue Gruppen ausserhalb der spezifischen Fachöffentlichkeit über neue Technologien und Forschungsergebnisse zu informieren. Dadurch sollen einerseits Technologieängste abgebaut, andererseits das Image Wiens als F&E-Standort stärker kommuniziert werden. Nicht gefördert werden Maßnahmen, die blosse PR für ein einzelnes Produkt oder eine Firma darstellen.

Gefördert werden Personal-, Sach- und Materialkosten sowie externe Leistungen; Reisekosten bis zu einem Ausmaß von 25% der Gesamtbemessungsgrundlage.

Max. Förderhöhe: 50.000 EUR, in Ausnahmen bis zu 300.000 EUR Barzuschuss. Mindestbemessungsgrundlage: 20.000 EUR. Achtung: De minimis!

Förderintensität: 50% für KMU, 75% für andere Rechtsträger

Max. Dauer: 12 Monate

Weitere Informationen

Deadline: laufend, Cut-off immer zu Monatsende

Diese neue ZIT-Programmschiene will Wiener KMU den Zugang zu Forschungseinrichtungen erleichtern. Dank ihrer Expertise sollen diese KMU helfen, ihre Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu optimieren. Auch die Ausrichtung auf eine kontinuierliche Innovationstätigkeit soll unterstützt werden.

Gefördert werden externe Leistungen der Forschungsrichtung (wie Prüf-, Mess-, und Testaufträge, Machbarkeitsstudien, State-of-the-Art Studien etc.).

Im Vergleich zum FFG Innovationsscheck ist hier der Kreis der Forschungseinrichtungen, mit denen zusammengearbeitet werden kann, weniger eingeschränkt, auch bezüglich der Inhalte der Zusammenarbeit besteht größere Offenheit.

Pro Kalenderjahr kann nur eine Technologietransfer-Förderung pro KMU  (weniger als 50 MitarbeiterInnen und weniger als 10 Mio. EUR Umsatz) bezogen werden. Die Zusammenarbeit mit der Forschungseinrichtung muss neu sein (keine Projekte mit etablierten PartnerInnen). Bei einer Neueinreichung nach Abschluss des Projektes muss ein neuer Forschungspartner gefunden werden. Diese wird immer gemeinsam mit dem ZIT-Team Technologieberatung ausgewählt.

Förderung: Barzuschuss von max. EUR 5000,- (De minimis).

AntragstellerInnen: Wiener KMUs

Förderintensität: 75%

Projektdauer: max. 12 Monate

Weitere Informationen

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