Einreichung laufend möglich
Ein neues Produkt soll auf den Markt, sie wissen aber nicht wie? Sie
haben eine Idee für eine Innovation und wollen erforschen, ob sie sich umsetzen
lässt? Sie möchten eine neue Technologie in ihrem Unternehmen einführen und brauchen
personelle Unterstützung?
Falls Sie ihren Unternehmenssitz oder einen Betriebsstandort in Niederösterreich haben und vor einer der oben genannten Herausforderungen stehen, finden Sie vielleicht hier ein paar nützliche Informationen. Wir haben uns über ein paar Förderungen informiert, die Ihnen weiterhelfen könnten.
Zunächst kann Beratung sehr sinnvoll sein. Die Wirtschaftskammer Niederösterreich unterstützt beispielsweise die Beratung zu Innovationsthemen mit bis zu 2.400 € (max. 60 Beratungsstunden, Stundensatz: max. 40 € / h). Mehr lesen …
Wer schon etwas Konkretes vorhat, kann Projektförderungen des Landes NÖ in Anspruch nehmen:
Hier gibt es zum einen eine Förderung für F&E-Kleinprojekte: Kleinunternehmen, die eher noch F&E-Neulinge sind, können sich hier für Innovationsprojekte in der Größenordnung zwischen 20.000 und 50.000 € einen Zuschuss von bis zu 40 % (max. 20.000 €) holen. Mehr lesen …
Zum anderen: Für größere Projekte können sich Unternehmen aller Größenordnungen zwischen 25-55 % (inkl. möglichem Qualitätszuschlag) ihrer Projektkosten fördern lassen. Die Fördersumme ist hier projektabhängig. Mehr lesen …
Wer Personal zur Umsetzung einer Innovation im Rahmen eines Forschungs- oder Innovationsprojekts benötigt, ist mit der Innovationsassistenz-Förderung gut beraten. Hier sind bis zu 50 % und 30.000 € Zuschuss zu den Personalkosten in einem Zeitraum von max. 18 Monaten möglich sowie Zuschüsse zu Weiterbildungskosten in der Höhe von bis zu 50% und max. 2.500 € der Kurskosten. Mehr lesen …
Einreichung laufend möglich
Eine Innovationsassistenz kann dabei helfen, die Unternehmenskultur zu verändern, die Nutzung neuer Technologien im Unternehmen zu verankern oder neues Know-how einzubringen. Das Land NÖ fördert die Einstellung einer solchen Unterstützungskraft.
Wer ist förderbar?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Niederösterreich
KMU generell, GU unter Beachtung der de-minimis-Obergrenze
Wer kann als Innovationsassistenz angestellt werden
- Universitäts- und (Fach-)HochschulabsolventInnen, deren Abschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (JungakademikerInnen)
- AkademikerInnen, die mindestens 2 Jahre in einer universitären oder außeruniversitären Forschungseinrichtung einschlägig beschäftigt waren und direkt von dieser in das Unternehmen des Förderwerbers aufgenommen werden
-
Der Innovationsassistenz ist als neue/r zusätzliche/r MitarbeiterIn in das Unternehmen aufzunehmen.
Förderbare Projekte – Anforderungen
Die Einstellung der Assistenzkraft ist förderbar, wenn sie im Rahmen eines Innovations- bzw. Forschungsprojekts passiert. Das Projekt kann in den Bereichen neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, aber auch im Bereich Organisation durchgeführt werden. Im Fokus der Förderung steht der Aufbau von innerbetrieblichem technologischem Know-how.
Das Projekt solle im Einklang mit den Strategien des Landes Niederösterreich zur Entwicklung des Wirtschaftsstandortes stehen.
Förderbare Kosten
Personalkosten und Weiterbildungsmaßnahmen
Förderung
Die Förderung besteht aus Zuschuss
- zu den Personalkosten der Innovationsassistenz (bis zu 50% / max. 30.000 € für eine maximale Projektlaufzeit von 18 Monaten
- zu projektspezifischen Weiterbildungsmaßnahmen für die Innovationsassistenz, die dabei helfen, das Projekt operativ umzusetzen (bis zu 50% der Kurskosten, max. 2.500 €)
Einreichung, Ablauf und Auswahl
Der Antrag ist vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben zu stellen.
Ein Förderantrag ist unter Verwendung des entsprechenden Formulars mit den benötigten Unterlagen einzureichen – entweder postalisch oder online über das Wirtschaftsförderungs-Portal NÖ.
Kontaktpersonen
NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds
beim Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie
Landhausplatz 1, Haus 14, 3109 St. Pölten
www.noe.gv.at
+43 / 2742 / 9005 – DW
Roswitha Lehmbacher
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DW 16134
Monika Maukner
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DW 16128
Weitere Infos finden Sie auf der Website des Landes NÖ.
Einreichung laufend möglich
Diese Förderung richtet sich speziell an kleine Unternehmen mit forschungsbasierten Innovationsvorhaben.
Wer ist förderbar?
kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nur wenig Erfahrung mit F&E-Projekten haben und ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in NÖ
Projekte – Anforderungen
Hier werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit Projektkosten zwischen 20.000 und 50.000 € gefördert. Die Projekte sollen im Einklang mit den Strategien des Landes Niederösterreich zur Entwicklung des Wirtschaftsstandortes stehen.
Kriterie
- Technologiesprung für das Unternehmen wird begünstigt
- Projekt ist orientiert am Stand der Technik
- Technisches Projektumsetzungsrisiko ist gegeben
- Projekt trägt zum Know-how-Aufbau am Standort bei
- Projekt ist wesentlich für die erfolgreiche Marktumsetzung einer Ide
Förderbare Kosten
- Personalkosten (pauschaler Stundensatz von 30 €)
- externe (technische und wissenschaftliche) Leistungen
Förderung
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 40 % (max. 20.000 €) der förderbaren Kosten.
Einreichung, Ablauf und Auswahl
Der Antrag ist vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben zu stellen.
Ein Förderantrag ist unter Verwendung des entsprechenden Formulars mit den benötigten Unterlagen einzureichen – entweder postalisch oder online über das Wirtschaftsförderungs-Portal NÖ.
Kontaktpersonen
NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds
beim Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie
Landhausplatz 1, Haus 14, 3109 St. Pölten
www.noe.gv.at
T: +43 / 2742 / 9005 – DW
Roswitha Lehmbacher
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DW 16134
Monika Maukner
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DW 16128
Weitere Infos finden Sie auf der Website des Landes NÖ.
Einreichung laufend möglich
Hier werden Forschungs- und Innovationsvorhaben mit Blick auf den Markt gefördert.
Wer ist förderbar?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in NÖ
Es sind auch Kooperationsprojekte möglich mit einem KMU aus einem anderem EU-Mitgliedsstaat z.B. oder mit einer Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung. Hierfür kann es bis zu 15 % Qualitätszuschlag geben.
Förderbare Projekte – Anforderungen
Gefragt sind Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte. Sie sollen primär dem Bereich experimentelle Entwicklung zuzurechnen sein und ein hohes Marktumsetzungspotential besitzen.
Die Projekte sollen im Einklang mit den Strategien des Landes Niederösterreich zur Entwicklung des Wirtschaftsstandortes stehen.
Kriterien
- Technologiesprung für das Unternehmen wird begünstigt
- Projekt ist orientiert am Stand der Technik
- Technisches Projektumsetzungsrisiko ist gegeben
- Projekt trägt zur dynamischen Entwicklung des Unternehmens bei
- Projekt trägt zum Know-how-Aufbau am Standort bei
- Ressourceneffizienz
- Projekt ist wesentlich für die erfolgreiche Marktumsetzung einer Idee
- Projekt macht das Unternehmen fit für den nationalen Wettbewerb, sodass in Folge auch künftige Projekteinreichungen bei den weiterführenden Bundesförderstellen, insbesondere FFG, ermöglicht werden
Förderbare Kosten
- Personalkosten (pauschaler Stundensatz von 30 €.)
- Kosten für F&E-spezifische Instrumente und Ausrüstungen (anteilige Abschreibung für Abnutzung [Afa] für die Verwendung im Projekt)
- externe Dienstleistungen (Kosten für Auftragsforschung, den Zukauf von Fachwissen sowie externe Kosten von Durchführbarkeitsstudien – technische Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld bis max. € 60.000, wirtschaftliche Marktumsetzungsstudien bis max. € 40.000)
- Gemeinkosten als Pauschale von 25% der förderbaren Personalkosten und förderbare Afa für Instrumente und Ausrüstungen
Förderung
Die maximale Förderquote hängt von der Unternehmensgröße ab:
KU: 45 %
MU: 35 %
GU: 25 %
Zusätzlich möglich sind Qualitätszuschläge von 15%.
Die Fördersumme ist projektabhängig.
Einreichung, Ablauf und Auswahl
Der Antrag ist vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben zu stellen.
Ein Förderantrag ist unter Verwendung des entsprechenden Formulars mit den benötigten Unterlagen einzureichen – entweder postalisch oder online über das Wirtschaftsförderungs-Portal NÖ.
Kontaktpersonen
NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds
beim Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie
Landhausplatz 1, Haus 14, 3109 St. Pölten
www.noe.gv.at
+43 / 2742 / 9005
Martina Ebner
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DW 16111
Wolfgang Kremser
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DW 16152
Weitere Infos finden Sie auf der Website des Landes NÖ.
Einreichfrist: laufend
Technologische Herausforderungen, geplante Innovationen, ökologische Ansprüche, betriebswirtschaftliche Fragen … es gibt vieles, worüber man sich als UnternehmerIn den Kopf zerbrechen kann. Die WKNÖ hilft mit Beratungsangeboten weiter.
Wer ist förderbar?
Mitglieder der WKNÖ bzw. Personen, die es werden wollen (z.B. UnternehmensgründerInnen), Gruppen, die aus Mitgliedern der WKNÖ bestehen
Was ist förderbar?
Gefördert werden A) Kurzberatungen zur Information, Projektvorbereitung und Lösung spezieller Einzelfragen.
Außerdem gibt es B) Schwerpunktberatungen in folgenden Bereichen
Im Rahmen von TIP kann man sich beraten lassen zu:
- Strategie, Management und Organisationsentwicklung
- Informationsbeschaffung, Ideenfindung und Schutzrechte
- Projektplanung und Innovationsfinanzierung
- Produktentwicklung und Design
- Prozessinnovationen und Technologieanwendungen
- Marktstrategien und Vertriebsinnovationen
Förderbare Kosten
Beratungsleistungen, die durch externe Berater erbracht werden
Förderung
A) Kurzberatungen werden mit Pauschalbeträgen gefördert
B) Schwerpunktberatungen werden mit einem Zuschuss je Beratungsstunde gefördert
Es handelt sich um eine De-minimis Beihilfe.
Je nach Beratungsschwerpunkt fällt die Höhe der Förderung unterschiedlich aus.
Beratung für Innovationsvorhaben in der Schiene Technologie- & Innovationspartner zum Beispiel gliedert sich in drei Bereiche
- Innovationsprojekt | umfassende Beratung zu Innovationsthemen
max. 60 h, max. 2.400 € Förderung, max. 40 € / h - Schwerpunktaktion | Beratung zu den Schwerpunktthemen Digitalisierung und Ökologie
max. 60 h, max. 3.300 € Förderung, max. 55 € / h - F&E-Projekt | Beratungen durch F&E-Einrichtungen
max. 80 h, max. 4.400 € Förderung, max. 55 € / h
Auszahlung
erfolgt nach der Beratung
Einreichung, Ablauf und Auswahl
- Laufend VOR Inanspruchnahme der Beratungsleistung möglich: Kontaktaufnahme mit WKNÖ – Vorschlag von Beratungsunternehmen / Übermitteln von Anmeldeformularen für spezielle Förderangebote
- Kontaktaufnahme mit Wahlberater und Definition des Beratungsprojektes
- Beratungsanmeldung – Übermittlung des Anmeldeformulars zur Schwerpunktberatung an die WKNÖ
- Prüfung des Formulars + Förderzusage
- Beratungsdurchführung
- Förderabrechnung – Bericht und Abrechnung an WKNÖ schicken
- Förderauszahlung
Kontaktpersonen
Allgemein:
WKO Unternehmerservice
Wirtschaftskammer-Platz 1
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742 851 0
E-Mail: email hidden; JavaScript is required
TIP-Beratung (Innovation):
WKO Betriebswirtschaft und Management
Wirtschaftskammer-Platz 1
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742 851 16802
E-Mail: email hidden; JavaScript is required
Einreichfrist: 15. Februar 2019
Die UN-Ziele für Nachhaltigkeit wollen erreicht werden. Damit das klappt, arbeiten überall auf der Welt Menschen zusammen. Manche von ihnen rufen auch Projekte ins Leben, die beim Helfen helfen. So ein Projekt ist Make Europe Sustainable for All.
Dieses EU-Initiative unterstützt die Umsetzung der Sustainable Development Goals unter anderem mit Projektförderungen. 2019 gibt es zwei Förderschienen. Eine für länderspezifische Projekte (LOT 1) und eine EU-weite Ausschreibung (LOT 2). Wir stellen hier LOT 1 vor.
Wer ist förderbar?
Lokale Basisorganisationen und -gruppen, lokale Mitglieder von auf lokaler Ebene tätigen nationalen Organisationen der Zivilgesellschaft und lokale BürgerInnengruppen einschließlich studentischer Vereinigungen, Vereinen, BürgerInneninitiativen u.Ä.
Um
für einen Zuschuss infrage zu kommen, müssen die BewerberInnen die folgenden Voraussetzungen
erfüllen:
- Sie müssen eine juristische Person und/oder eine eingetragene
Körperschaft sein.
- Sie müssen gemeinnützig sein.
- Sie müssen ihren Sitz in Österreich haben.
Thematische Schwerpunkte
Einreichungen,
die Bezug auf die aktuelle Kampagne von Make Europe Sustainable for All nehmen,
werden priorisiert. Hier liegt der Fokus heuer auf nachhaltiger
Lebensmittelproduktion und -verteilung sowie nachhaltigem Lebensmittelkonsum.
Das Motto heißt: „Good Food For All“/ #GoodFood4All
Generell
ist ein Bezug zu den SDGs und der Agenda 2030 gefragt.
Förderbare Projekte – Anforderungen
Es werden Projekte gefördert, die zur Sensibilisierung, zum Aktivismus
und Kapazitätsaufbau beitragen.
Zuschussfähige Aktivitäten sind: Öffentliche Veranstaltungen, Schulungen,
Podiumsdiskussionen, Bildungsmaßnahmen (Schulen, Universitäten usw.), künstlerische
Darbietungen, Dialoge und Austausch mit politischen EntscheidungsträgerInnen, Straßenaktionen,
Workshops, kreative und kulturelle Aktivitäten und Jugendaktivitäten.
Die Aktivitäten müssen auf lokaler Ebene in Österreich stattfinden.
Projektzeitraum: April 2019 bis 31. März 2020
Förderbare Kosten
Herstellung von Kampagnenmaterial, Miete
des Veranstaltungsorts, Reisekosten
der
RednerInnen, direkte Arbeitskosten;
indirekte Kosten werden nicht gefördert, Personalkosten, die sich direkt auf das Projekt beziehen, können aber in die Budgetplanung einbezogen werden
Förderung
bis zu 2.000 Euro (3 Projekte haben die Chance auf Förderung)
Auszahlung
85 % des vereinbarten Budgets zu Projektbeginn, Restbetrag nach
Einreichung der Berichte
Einreichung, Ablauf und Auswahl
In Österreich wird
das Projekt „Make Europe Sustainable for All“ von der Organisation ÖKOBÜRO – Allianz
der Umweltbewegung umgesetzt. Projekt- und Budgetvorschlag sind anhand von Formularen
online einzubringen.
Termine
Einsendeschluss: 15. Februar 2019, 23:59 Uhr MEZ
Bewertungs- und Auswahlverfahren: Mitte März 2019
Mitteilung über Zuschuss: April 2019
Umsetzungszeitraum: April 2019 bis 31. März 2020
Berichterstattung innerhalb eines Monats nach Projektabschluss.
Kontakt
ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung
Lisa Weinberger
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Weitere Informationen finden Sie beispielsweise auf der Website
von SDG Watch Austria und auf der Website des
Projekts Make Europe Sustainable For All.
Im Rahmen der EU-weiten Ausschreibung können insgesamt 6
Projekte eine Summe von je 7.500 Euro erhalten.