Eurostars 3 – Innovationen im internationalen Team entwickeln AUS KATEGORIE

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Eurostars 3 – Innovationen im internationalen Team entwickeln

Marktnahe Innovationen entwickeln – F&E im internationalen Team; bis zu 60% Förderquote für österreichische KMU

Einreichfrist:
Deadline transnationale Antragsstellung: 4. November 2021, 14:00 Uhr (CET)
Deadline nationale Antragsstellung Österreich: 11. November 2021; 14:00 Uhr (CET)

Wer ist förderbar?

  • Konsortium-Lead muss ein innovatives, F&E-treibendes KMU aus einem der an Eurostars teilnehmenden Länder sein*
  • Teilnahmeberechtigt sind KMU, GU, Forschungsinstitute, Universitäten usw.
  • Es müssen mindestens zwei voneinander unabhängige Unternehmen / Organisationen / Einrichtungen beteiligt sein
  • Es müssen mindestens zwei Eurostars-Länder vertreten sein im Konsortium; mindestens eines davon muss auch ein EU-Mitgliedstaat oder ein mit Horizon Europe assoziiertes Land sein

* dzt. sind das Österreich, Belgien, Bulgarien, Kanada, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Israel, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Ungarn, Republik Korea, Rumänien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Südafrika, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei und das Vereinigte Königreich

Thematische Schwerpunkte
Keine thematische Einschränkung, solange ein ziviler Zweck verfolgt wird.

Förderbare Projekte – Anforderungen
Förderbar ist die Entwicklung eines neuen, innovativen Produkts/Verfahrens/Services. Die entwickelte Innovation muss schnell kommerzialisierbar sein.
Max. Projektdauer: 36 Monate

Förderbare Kosten
In Österreich: Kosten im Zusammenhang mit F&E – Personalkosten, Kosten für Instrumente und Ausrüstungen, Reisekosten, Drittkosten, Patentkosten, Gemeinkosten, sonstige Betriebskosten

Generelle Regeln zur Budgetierung:

  • 50% des Budgets müssen von KMU-Seite getragen werden (exklusive deren Subvertragskosten).
  • Kein einzelner Teilnehmer bzw. kein einzelnes Land ist für mehr als 70 % (neu; früher 75%) des gesamten Projektbudgets verantwortlich.

Förderung
Für österr. Konsortialmitglieder:

  • 60 % für KU
  • 50 % für MU
  • 30 % für GU
  • 40 % für Unis und Forschungseinrichtungen – bis max. 60 %, falls österr. KMU im Konsortium („wirksame Zusammenarbeit“)

maximal 500.000 € Fördermittel pro Projekt für alle österr. Projektpartner zusammen

Einreichung, Ablauf und Auswahl

  • Bis 2 Wochen vor Einreichung gibt es die Möglichkeit für einen Antrags-Check durch die FFG
  • Transnationale Einreichung bis 4. November 2021,
  • nationale bis 11. November 2021;
  • Mitte Dezember 2021 Bescheid, ob 1. Prüfungsrunde bestanden;
  • Anfang Februar 2022 Infos dazu, ob in 2. Runde geschafft;
  • erste Hälfte Februar 2022 dann endgültiges Resultat
  • (innerhalb von 15 Tagen nach Ergebniserhalt kann Einspruch erhoben werden)

Neu bei Eurostars 3:

  • Es gibt eine neue Projektmanagement-Plattform – alle Beteiligten können gemeinschaftl. an Antrag arbeiten, wobei Lead immer über Änderungen aller anderen Partner informiert wird.
  • Das Commitment&Signature-Formular ist schon bei Einreichung beizulegen.
  • SDG-Bezug und genderrelevante Aspekte werden abgefragt; beim Punkt Gender geht es hier aber nicht um die Zusammensetzung des Konsortiums, sondern um die Projektinhalte

Kontaktpersonen

u.a.:

Mag. Johanna Scheck
Eurostars NPC
T +43 5 7755 4907
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Karin Kurzweil
Assistenz
T +43 5 7755 4903
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Mehr Informationen auf der Website der FFG (Infos werden noch aktualisiert) und auf der transnationalen Eurostars-Website.

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Petra Busswald
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