go-international Digital Marketing Scheck AUS KATEGORIE

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go-international Digital Marketing Scheck

Zuschuss von 50% zu Online-Marketing Maßnahmen i, internationalen Raum

Einreichung laufend bis 31.12.2026 möglich

Förderbare Unternehmen

Voraussetzungen u.a.:

  • Einreichberechtigt sind KMU, die aktive Mitglieder der Wirtschaftskammern oder der Kammern der ZiviltechnikerInnen sind
  • Substanzielle Wertschöpfung in Österreich
  • Bis zum Zeitpunkt der Antragstellung wurden im Zielland nicht mehr als 1.000 € für Online-Marketing investiert.
  • Gilt weltweit; die Länder Russische Föderation und Belarus können allerdings aktuell nicht beantragt werden

Förderbare Kosten

Externe Kosten für ziellandbezogenes Online-Marketing; z.B.:

  • Schaltungskosten für Online-Marketing im Zielland:
  • Suchmaschinenwerbung (z.B. GoogleAds),
  • Werbung auf Online-Marktplätzen (z.B. Amazon),
  • Social Media Marketing (z.B. LinkedIn, Facebook, Instagram, Twitter, etc.)
  • Addressable TV-Werbung
  • Maßnahmen für Online-Marketing im Zielland (Deckelung 3.000 €)
  • Konzeption/Aufsetzung/Betreuung der Online-Kampagne durch externe Online-Marketing-Experten
  • Produktion/Gestaltung/Übersetzung von Fotos/Videos/Texten durch Externe, sofern diese in Kampagnen für das Zielland verwendet werden und durch Screenshots der geschalteten Werbeanzeigen nachgewiesen werden.
  • Übersetzung Content/fremdsprachige Content-Erstellung für eine Website/Webshop
  • Influencer-Kampagnen
  • Display-Werbung auf Websiten (z.B. Banner-Werbung)/Apps, Werbung in Online-Fachmagazinen oder in externen Newslettern fachspezifischer Unternehmen, Einträge auf B2B-Plattformen, Blog-Beiträge, Social-Media-Leadgenerierung, Ankauf von E-Mail-Adressen, Kosten für ein Internet-Gütesiegel für das Zielland

Der Leistungszeitraum beginnt mit Datum der Antragstellung und endet nach 9 Monaten.

Förderung

Maximaler Auszahlungsbetrag: 7.500 € (Direktförderung; De-minimis-Beihilfe)

+ Bonus-Möglichkeiten durch Technologie- oder Nachhaltigkeitsbonus von 2.500 €:

  • Technologie-Bonus f. Unternehmen, die über ein technologielastiges Produkt/ eine technologielastige Dienstleistung verfügen, und dafür im laufenden oder in den beiden zurückliegenden Kalenderjahren:
  • den Erhalt oder die Auszahlung einer Forschungsförderung einer unabhängigen
    österreichischen oder internationalen Institution oder
  • den Gewinn/Nominierung eines österreichischen Technologie-, Forschungs- und/oder
    Innovationspreises oder
  • die Anmeldung oder Erteilung eines Patents/Gebrauchsmusters nachweisen können.
  • Nachhaltigkeits-Bonus, wenn das Unternehmen selbst oder dessen Produkte/Dienstleistungen eine der folgenden Voraussetzungen im laufenden oder in den beiden zurückliegenden Kalenderjahren erfüllen:
    • Zertifizierungen:
      • Kennzeichnung mit dem österreichischen od. europäischen Umweltzeichen EU Ecolabel
      • Bio-Zertifizierung (durch ein anerkanntes Prüfinstitut auf Basis der EU-Bioverordnung)
      • Publikation eines CSR-Berichts gemäß ISO 26000 ISO 26000 – Leitfaden zur
        gesellschaftlichen Verantwortung (bmk.gv.at)
      • EMAS-Zertifizierung durch ein anerkanntes Prüfinstitut auf Basis der EMAS-Verordnung
      • Gültiges ÖKOPROFIT-Zertifikat in der Steiermark/Graz oder Vorarlberg
    • Gewinner oder Nominierte für einen der folgenden Preise:
      • Nachhaltigkeitspreis des Staates Österreich oder eines Bundeslandes
      • TRIGOS-Preis
      • ENERGY GLOBE
      • ÖGUT-Umweltpreis

Einreichung

  • Antragstellung online über das WKO-Förderkonto (zuvor Beratung durch go-international Ansprechpersonen in den Wirtschaftskammern empfohlen)
  • Es sind laufend max. 3 Anträge bis spätestens 31.12.2026 einreichbar;
  • Einreichung online über das Förderkonto, das mit dem WKO-Benutzer*innenkonto verknüpft ist (https://www.wko.at/service/oe/wko-benutzerverwaltung.html; https://go-international.wko.at/goInternational/index.html)
  • Pro Antrag bis zu 3 Länder
  • erneute Förderung für dasselbe Zielland nicht mögl., wenn innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung bereits D-M-Scheck dafür erhalten;
  • Keine 2 Digital-Marketing-Schecks parallel beantragbar (erst nach vollst. Abrechnung des einen / Rückzug des Antrags)
  • Alle weiteren Schecks aus dem go international-Direktförderungs-Angebot parallel beantragbar

Kontakt

Wirtschaftskammer Wien

Mag. Peter Mayrhofer

+43 1 514 50 1288

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Mehr Infos: https://www.go-international.at/foerderungen/digitalmarketingscheck.html

Tags:
Infos: Österreich
KONTAKT DER BLOG AUTORIN
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Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
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