go-international Projektgeschäft-Scheck AUS KATEGORIE

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go-international Projektgeschäft-Scheck

Unterstützung bei Vorbereitungen für eine Teilnahme an einem internationalen öffentlichen Ausschreibungsprojekt oder Innovationsprogramm mit einem Zuschuss von 50% zu den externen Kosten

Einreichung möglich bis 31.12.2026

Förderbare Unternehmen
Voraussetzungen u.a.:

  • Einreichen können aktive Mitglieder der Wirtschaftskammern oder der Kammern der ZiviltechnikerInnen, die eigene Waren (in Eigenproduktion oder Lohnfertigung produziert) in das Zielland exportieren oder eigene Dienstleistungen dort erbringen wollen und Umsätze mit im Zielland ansässigen Kund*innen erzielen.
  • Auch Handelsunternehmen zugelassen; können Antrag stellen für die Internationalisierung von eigenen Produkten oder Dienstleistungen oder landwirtschaftliche Erzeugnisse/Agrarerzeugnisse österr. Ursprungs
  • Marktfähigkeit der eigenen Produkte/Dienstleistungen muss über das Vorhandensein eines Prototyps oder einer Kleinserie hinausgehen (Nachweis zu erbringen)
  • Für in Eigenproduktion erstellte Waren oder Dienstleistungen muss eine substanzielle Wertschöpfung in Österreich von mindestens 25% gegeben sein.
  • New to project-Kriterium muss erfüllt sein: Für das beantragte Projekt wurde in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung noch keine go-international Förderung in Anspruch genommen (ausschlaggebend ist das Datum der damaligen Antragstellung).
  • Gilt weltweit; die Länder Russische Föderation und Belarus können allerdings aktuell nicht beantragt werden

Förderbare Kosten

  • Reisen (max. 2.000 € Europa, max. 4.000 € Fernmarkt): ausschließlich Kosten für Hotel/Flug/Mietwagen/Bahn
  • Projektbezogene Beratung (Höhe der Auszahlung bis zum maximalen Förderbetrag); z.B. für Beratungsleistungen zur Projektentwicklung, -finanzierung und -einreichung inkl. Proposal-Writing, „Environmental and Social Action Plan“, Ankauf von Ausschreibungsunterlagen, Übersetzungskosten
  • (Pre-)Feasibility-Studien (Höhe der Auszahlung bis zum maximalen Förderbetrag)
  • Marketing (Höhe der Auszahlung bis zum maximalen Förderbetrag); f. Unterlagen zur Projekt-Präsentationen bei ausschreibenden Stellen/EU-Förderstellen (z.B. Pitch Decks)
  • Teilnahme an Veranstaltungen (z.B. Projektkonferenzen im Ausland)
  • Weiterbildung (max. Auszahlungsbetrag pro Antrag 4.000 €)

Der Leistungszeitraum beginnt mit dem Datum der Antragstellung und endet nach 18 Monaten.

Förderung

  • Gefördert werden 50% der nachgewiesenen, förderbaren Nettokosten
  • Pro Antrag beträgt der maximale Auszahlungsbetrag 7.500 .

+ Bonus-Möglichkeiten durch Technologie- oder Nachhaltigkeitsbonus von 2.500 €:

Technologie-Bonus f. Unternehmen, die über ein technologielastiges Produkt/ eine technologielastige Dienstleistung verfügen, und dafür im laufenden oder in den beiden zurückliegenden Kalenderjahren

  • den Erhalt oder die Auszahlung einer Forschungsförderung einer unabhängigen
    österreichischen oder internationalen Institution oder
  • den Gewinn/Nominierung eines österreichischen Technologie-, Forschungs- und/oder
    Innovationspreises oder
  • die Anmeldung oder Erteilung eines Patents/Gebrauchsmusters nachweisen können.

Nachhaltigkeits-Bonus, wenn das Unternehmen selbst oder dessen Produkte/Dienstleistungen eine der folgenden Voraussetzungen im laufenden oder in den beiden zurückliegenden Kalenderjahren erfüllen:

  • Zertifizierungen: Kennzeichnung mit dem österreichischen od. europäischen Umweltzeichen EU Ecolabel, Bio-Zertifizierung, Publikation eines CSR-Berichts gemäß ISO 26000 ISO 26000, EMAS-Zertifizierung, ÖKOPROFIT-Zertifikat in der Steiermark/Graz oder Vorarlberg
  • Gewinner oder Nominierte für einen der folgenden Preise: Nachhaltigkeitspreis des Staates Österreich oder eines Bundeslandes, TRIGOS, ENERGY GLOBE, ÖGUT-Umweltpreis

Auszahlung
Nach Einreichung der Abrechnungsunterlagen

Einreichung

  • Antragstellung online über das WKO-Förderkonto (zuvor Beratung durch go-international Ansprechpersonen in den Wirtschaftskammern empfohlen)
  • Es sind laufend max. 3 Anträge bis spätestens 31.12.2026 einreichbar
  • Pro Antrag bis zu 3 Länder
  • erneute Förderung für dasselbe Zielland nicht mögl., wenn innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung bereits D-M-Scheck dafür erhalten;
  • Keine 2 Digital-Marketing-Schecks parallel beantragbar (erst nach vollst. Abrechnung des einen / Rückzug des Antrags)
  • Alle weiteren Schecks aus dem go international-Direktförderungs-Angebot parallel beantragbar

Kontakt
Wirtschaftskammer Wien
Mag. Peter Mayrhofer
+43 1 514 50 1288
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Mehr Informationen: https://www.go-international.at/foerderungen/projektgeschaeft-scheck.html

https://www.go-international.at/foerderungen/projektgeschaeft-scheck.html
Tags:
Infos: Österreich
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Petra Busswald
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