Einreichfrist: 12.12.2018 bis 10.04.2019
Mit dem Call „Produktion in der Stadt“ fördert die Wirtschaftsagentur Ideen für die Optimierung von Herstellungsverfahren und Organisationsabläufen zugunsten der Umwelt. (mehr …)
Einreichfrist: 12.12.2018 bis 10.04.2019
Mit dem Call „Produktion in der Stadt“ fördert die Wirtschaftsagentur Ideen für die Optimierung von Herstellungsverfahren und Organisationsabläufen zugunsten der Umwelt. (mehr …)
Einreichung laufend bis 04.11.2016
Das Programm Sachgüter der Wirtschaftsagentur Wien „unterstützt die Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte und Produktionsprozesse sowie die Einführung von neuen Dienstleistungen in Produktionsbetrieben.“ Hinter dieser etwas sperrigen Beschreibung steht ein sehr attraktives Förderprogramm für Wiener Unternehmen, die Sachgüter erzeugen oder erzeugen lassen. (mehr …)
Mit dem Call „Voraus!Denken“ will die Steirische Wirtschaftsförderung SFG den Wirtschafts- und Produktionsstandort Steiermark und seine Unternehmen im Hinblick auf „Smart Production & Services“ im Spitzenfeld halten.
Alle gewinnorientierten, steirischen Unternehmen, unabhängig von Region und Unternehmensgröße, können für ihre technologiebasierten F&E-Projekte oder Dienstleistungsentwicklungen eine Förderung beantragen, wenn diese einen wesentlichen Beitrag zum Thema „Smart Production and Services“ leisten und über den Stand der Technik hinausgehen.
Die Projekte /Dienstleistungsentwicklungen müssen entweder
Die Projektbeurteilung erfolgt durch eine ExpertInnenjury. Bewertungskriterien sind Innovationsgehalt, Qualität, potenzielle Wirkung, Beitrag zur Stärkung der steirischen Exzellenz sowie ökonomisches Verwertungspotenzial. Die Projekte müssen ein Projektvolumen zwischen 100.000 und einer Million Euro haben und dürfen bis zu zwei Jahre dauern.
Gefördert werden Personalkosten, Nutzung von F&E-Infrastruktur, Leistungen Dritter (z. B. Forschungseinrichtungen, BeraterInnen etc.), Sach- und Materialkosten und anteilige Gemeinkosten/Overhead, sofern sie im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Projekt stehen.
Die Förderung erfolgt als Barzuschuss, der abhängig von der Unternehmensgröße zwischen 25% und 45% der förderbaren Kosten liegt. Kooperation wird zurätzlich belohnt. Arbeiten mindestens zwei Unternehmen in einem Projekt zusammen uns ist mindestens ein Partner ein KMU oder eine Forschungseinrichtung ist ein Bonus bis zu 15% möglich.
Wie (fast) immer werden nur Kosten gefördert, die NACH dem EINLANGEN des Förderansuchens anfallen.
ACHTUNG, das bedeutet:Das Projekt darf nicht vor dem Einlangen des Antrages in der SFG BEGONNEN haben. Als Projektbeginn gilt bereits die Bestellung oder jede andere Verpflichtung, die das Vorhaben unumkehrbar macht!
Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der SFG: Voraus!Denken
Einreichfrist: 14.11.2014, 12 Uhr
Die Austria Wirtschaftsservice GmbH schreibt derzeit einen einen Pilot-Call aus, der sich zum Ziel setzt Kooperationsprojekte von Unternehmen der Sachgüterproduktion bzw. des produktionsnahen Dienstleistungssektor zu fördern. Kooperationen mit Forschungseinrichtungen sowie mit anderen Unternehmen sind möglich.
Gesucht sind Projekte, die die Innovationskraft und FEI-Leistung durch Innovations- und Wissensmanagement steigern. Zudem werden Projekte im Bereich der Prozess-, Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsinnovation unterstützt. (zB Industrie 4.0) sowie die Einbindung von KMU in die Wertschöpfungskette heimischer Leitbetriebe.
Facts:
Förderhöhe: 35% des Gesamtbudgets
Max. Zuschuss: 300.000 Euro
Laufzeit bis zu 24 Mon.
De-minimis: nein
Einreichung: Nächste Deadline am 01.09.2020, danach 15.11.2020
Mit dieser Förderung möchte die Wirtschaftsagentur nicht mehr nur Produktionsunternehmen unterstützen, sondern auch zur Mischnutzung von Standorten im Sinne des Fachkonzepts „Produktive Stadt“ des Stadtentwicklungsplans 2025 beitragen. (mehr …)
Einreichfrist: 8.9.2011, 12:00 Uhr
Projektarten: Einreichbar sind Einzelprojekte, kooperative F&E-Projekte, F&E-Dienstleistung (Erfüllung eines vorgegeben Ausschreibungsinhltes und Generierung neuen Wissens) und Sondierung (Vorhaben zur Vorbereitung von Projekten der Industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung). Max. beantragbare Förderhöhe für ein Einzelprojekt: 2 Mio. Euro. Für kooperatives Projekt: 2 Mio. Euro. Für Sondierung: 200.000 Euro. Die Förderquote liegt zwischen max. 70 und 80%.
Dauer: Max. 36 Monate (Einzel- und kooperative Projekte, Sondierung) bzw. max. 12 Monate (F&E-Dienstleistungen).
Hintergrund: Die volkswirtschaftliche Leistungskraft Österreichs ist maßgeblich von der sachgütererzeugenden Industrie abhängig. Mit dieser Initiative, die von der FFG abgewickelt wird, soll die Fähigkeit, international konkurrenzfähige Produkte herzustellen und Produktivitätssteigerung zu erzielen, gesteigert werden. Im Rahmen der Initiative stehen 2011 je 7 Millionen Euro für themenspezifische (also die sachgütererzeugende Produktion) und themenoffene Ausschreibungen (im Rahmen des Bridge-Programms; hier ist die Einreichfrist 1. September) zur Verfügung.