Sachgüteraktion der Wirtschaftsagentur unterstützt die Entwicklung neuer Produkte, Prozesse und Services AUS KATEGORIE

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Sachgüteraktion der Wirtschaftsagentur unterstützt die Entwicklung neuer Produkte, Prozesse und Services

Nächste Deadline: 30.04.2019

Die Wirtschaftsagentur fördert Investitionen im Bereich der innovativen Sachgütererzeugung.
Förderbare Unternehmen
Förderbar sind Unternehmen in Gründung, Jungunternehmen, KMUs und große Unternehmen der Sachgüterproduktion mit Betriebsstätte in Wien.
Auf die ehemalige Einteilung der zur Einreichung berechtigten Branchen nach ÖNACE-Code wird seit Anfang 2018 verzichtet. Es zählt der Produktionsfokus des antragstellenden Unternehmens.

Förderbare Projekte – Anforderungen
Mit der Förderung Sachgüter_innovative Investitionen wird die Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte und Herstellungsprozesse unterstützt.
Wesentliche inhaltliche Kriterien sind der Grad der Neuheit für das Unternehmen (subjektive Innovation), die wirtschaftliche und strategische langfristige Bedeutung und die Wertschöpfung für die Wiener Betriebsstätte.
50% der Kosten müssen Investitionskosten (aktivierbare Kosten) sein.
Maximale Laufzeit: 2 Jahre
Mindestprojektgröße: für KU 15.000 €, für andere Unternehmen 100.000 €

Förderbare Kosten
Förderbar sind Kosten für

  • bauliche Maßnahmen,
  • die Anschaffung von technischen Anlagen und Maschinen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • den Erwerb von immateriellen Anlagegütern (Patente, Lizenzen)
  • externe Dienstleistungen (Beratungskosten, Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen)
  • internes Personal

Finanzierungsvolumen
Förderquote: 35 %
max. Fördersumme: € 150.000/Projekt
5k Frauenbonus
Unternehmen, die älter als 1 Jahr sind, erhalten zur Abgeltung der Gemeinkosten einen Zuschlag von 20 % auf die anerkennbaren Personalkosten.
GründerInnen erhalten zur Abgeltung der Gemeinkosten einen erhöhten Zuschlag von 30 % auf die gesamten anerkennbaren Projekteinzelkosten.
Die Förderung fällt in die Kategorie der De-minimis-Beihilfen.

Auszahlung
Akontozahlung von 50 % nach Vorlage einer Bestätigung über Projektstart möglich
Endauszahlung nach Endabrechnung

Einreichung, Ablauf und Auswahl
Der Antrag inklusive weiterer beizulegender Unterlagen kann laufend online über das Portal der Wirtschaftsagentur Wien (www.wirtschaftsagentur.at) eingereicht werden. Der Förderantrag ist vor Projektbeginn zu stellen. Die Förderung wird nach dem Wettbewerbsprinzip vergeben.

Termine
Einreichzeitraum: 01.01.2018 bis 31.12.2021
Nächste Deadline: 30.04.2019
Weitere Termine: 30.08.2019, 13.12.2019, 29.04.2020

Kontaktpersonen
Gabriele Strobl
+43 1 4000 86774
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Markus Fuhrmann
+43 1 4000 86589
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Weitere Infos finden Sie auf der Website der Wirtschaftsagentur.

Tags:
Infos: wien
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Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
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