Technologie-Transfer – Wirtschaftsagentur fördert erstmalige Zusammenarbeit zwischen KUs und Forschungseinrichtungen AUS KATEGORIE

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Technologie-Transfer – Wirtschaftsagentur fördert erstmalige Zusammenarbeit zwischen KUs und Forschungseinrichtungen

Einreichfrist: 01.01.2015 bis 31.12.2017, Einreichungen laufend möglich, Cut-off immer zu Monatsende

Die Unterstützung ist für Unternehmen gedacht, die sich an Forschungseinrichtungen wenden, um Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu optimieren.

Förderbare Unternehmen
Gefördert werden Wiener KUs und Unternehmen in Gründung, die im Zuge eines Innovationsvorhabens eine Uni, FH oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung beauftragen. Pro Kalenderjahr kann nur eine Technologietransfer-Förderung beantragt werden. Eine neuerliche Einreichung eines Unternehmens setzt voraus, dass das vorangegangene Vorhaben abgeschlossen ist und es sich bei der weiteren Einreichung um ein Vorhaben mit einer anderen Forschungseinrichtung handelt.

Förderbare Projekte – Anforderungen
Diese Förderung der Wirtschaftsagentur – ehemals eine ZIT-Programmschiene – erleichtert Wiener KUs den Zugang zur Wissenschaft zum Zweck eines Austauschs mit ExpertInnen. Das Unternehmen, seine Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sollen im Zuge des Wissenstransfers optimiert werden. Auch die Ausrichtung auf eine kontinuierliche Innovationstätigkeit wird unterstützt.
Im Vergleich zum FFG Innovationsscheck ist hier der Kreis der Forschungseinrichtungen, mit denen zusammengearbeitet werden kann, weniger eingeschränkt, auch bezüglich der Inhalte der Zusammenarbeit besteht größere Offenheit.

Förderbare Kosten
Gefördert werden die externen Kosten, die durch die Beauftragung der Forschungseinrichtung beim Unternehmen entstehen – Vorarbeiten, Recherchen für F&E-Projekte, mit Beratungsleistung verbundene Prüf-, Mess- und Testaufträge (höchstens 50% der anfallenden Kosten dürfen sich auf den Prüf-, Mess- oder Testauftrag beziehen), Konzeptentwicklungen, Machbarkeitsstudien, konzeptionelle Arbeiten und Studien mit dem Fokus der Marktüberleitungsphase einer Produkt- oder Dienstleistungsinnovation (nicht eingeschlossen: deren operative Umsetzung)

Finanzierungsvolumen
Zuschuss von max. € 5000
Förderintensität: max. 75%

Auszahlung
Akonto: nein
Die Fördersumme wird nach Nachweis der Kosten ausbezahlt
De-minimis!

Einreichung, Ablauf und Auswahl
Einreichungen sind über das Portal der Wirtschaftsagentur Wien möglich. Die Förderung wird nach dem Wettbewerbsprinzip vergeben. Der Förderantrag ist vor Projektbeginn zu stellen

Kontaktpersonen
Markus Fuhrmann
+43 1 4000 86589
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Mehr Infos finden Sie auf der Website der Wirtschaftsagentur Wien.

Tags:
Infos: wien
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Petra Busswald
E-Mail: busswald@akaryon.com
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